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HaushaltsSteuerung.de » Themen » Haushaltssteuerung » Finanzkennzahlen in der Doppik » Liquiditätskennzahlen

Finanzkennzahlen in der Doppik
7. Dezember 2012



Um sich die Finanzkennzahlen aus einem anderen Bereich anzeigen zu lassen, klicken Sie bitte unten auf den entsprechenden Reiter.


Gesamtübersicht 1 Erfolgskennzahlen 2 Liquiditätskennzahlen
3 Rentabilitätskennzahlen 4 Strukturkennzahlen 5 Weitere Finanzkennzahlen


2 Liquiditätskennzahlen: Übersicht

  2.1 Liquidität 1. Grades
  2.2 Liquidität 2. Grades
  2.3 Liquidität 3. Grades
  2.4 Anlagendeckungsgrad I
  2.5 Anlagendeckungsgrad II
  2.6 Anlagendeckungsgrad III



2.1 Liquidität 1. Grades

Beschreibung:
Die Liquidität 1. Grades ist das Verhältnis von
liquiden Mitteln zu kurzfristigen Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr). Es ist eine Kennzahl zur Bewertung der Zahlungsfähigkeit eines öffentlichen Unternehmens.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Liquidität 1. Grades (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Eine Liquidität 1. Grades von 50% ist in der Art zu interpretieren, als dass die liquiden Mittel ausreichen, um die Hälfte der kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken. Die Liquidität 1. Grades sollte im Normalfall im Bereich von etwa 25% liegen.



2.2 Liquidität 2. Grades

Beschreibung:
Die Liquidität 2. Grades ist das Verhältnis von
liquiden Mitteln und kurzfristigen Forderungen zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Wie die Liquidität 1. Grades, ist sie eine Kennzahl zur Bewertung der Zahlungsfähigkeit eines öffentlichen Unternehmens.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Liquidität 2. Grades (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Eine Liquidität 2. Grades von 100% ist in der Art zu interpretieren, als dass die liquiden Mittel und die ausstehende Forderungen mit kurzer Laufzeit ausreichen, um sämtliche kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken. Die Liquidität 2. Grades sollte bei mindestens 100% liegen, um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen.



2.3 Liquidität 3. Grades

Beschreibung:
Die Liquidität 3. Grades ist das Verhältnis von
liquiden Mitteln, kurzfristigen Forderungen und Vorräten zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Wie die Liquidität 1. und 2. Grades, ist sie eine Kennzahl zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit eines öffentlichen Unternehmens.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Liquidität 3. Grades (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Eine Liquidität 3. Grades von 150% ist in der Art zu interpretieren, als dass die Summe aus liquiden Mitteln, die kurzfristigen Forderungen und Vorräten ausreicht, um 150% der kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken. Es ist eine Liquidität 3. Grades von mindestens 125% anzustreben.



2.4 Anlagendeckungsgrad I

Beschreibung:
Der Anlagendeckungsgrad 1 zeigt an, inwieweit das
Anlagevermögen durch Eigenkapital gedeckt ist. Die Anlagendeckungsgrade 1 bis 3 stehen dabei im Zusammenhang mit der goldenen Bilanzregel, die ihrerseits die Deckung des langfristig gebundenen Vermögens durch langfristig zur Verfügung stehendes Kapital erfordert. Man unterscheidet die enge und die weite Fassung der goldenen Bilanzregel.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Anlagendeckungsgrad I (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Ein Anlagendeckungsgrad 1 von 50% bedeutet, dass das Anlagevermögen zu 50% mit Eigenkapital gedeckt ist. Wird ein Wert von 100% erreicht, so ist die goldene Bilanzregel im engeren Sinne erfüllt. Bei Unternehmen sollte der Anlagendeckungsgrad 1 normalerweise zwischen 60% und 100% liegen, damit finanzielle Stabilität gewährleistet ist. Einen allgemein anerkannten, optimalen Bereich für den Anlagendeckungsgrad 1 gibt es noch nicht für Gebietskörperschaften, was u.a. an der z.T. erheblich abweichenden Vermögens- und Kapitalstruktur von Gebietskörperschaften im Vergleich zu Unternehmen sowie fehlenden Erfahrungswerten im öffentlichen Bereich liegt.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass nicht das gesamte Anlagevermögen einer kommunalen Gebietskörperschaft zur Schuldendeckung zur Verfügung steht. Einzelne Vermögensgegenstände wie z.B. Brücken sind zwar auf der Aktivseite bilanziert, sie haben aber einen Veräußerungswert von 0,00 Euro. Andere Vermögensgegenstände dürfen, selbst wenn das gewollt wäre, nicht veräußert werden, weil sie für die Erbringung von Pflichtaufgaben notwendig sind.



2.5 Anlagendeckungsgrad II

Beschreibung:
Der Anlagendeckungsgrad 2 zeigt an, inwieweit das
Anlagevermögen durch das langfristig zur Verfügung stehende Kapital (Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Anlagendeckungsgrad II (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Ein Anlagendeckungsgrad 2 von 100% bedeutet, dass das Anlagevermögen zu 100% mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital gedeckt ist. Gemäß der goldenen Bilanzregel sollte die Kennzahl bei öffentlichen Unternehmen bzw. Gebietskörperschaften im Optimalfall bei über 100% liegen.



2.6 Anlagendeckungsgrad III

Beschreibung:
Der Anlagendeckungsgrad 3 zeigt an, inwieweit das
Anlagevermögen und das langfristige Umlaufvermögen durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt ist.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Anlagendeckungsgrad III (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Ein Anlagendeckungsgrad 3 von 100% bedeutet, dass das Anlagevermögen, sowie das langfristige Umlaufvermögen zu 100% mit langfristig zur Verfügung stehendem Kapital (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. Ab einem Wert von 100% für den Anlagendeckungsgrad 3 ist die goldene Bilanzregel im weiteren Sinne erfüllt. Wie auch beim Anlagendeckungsgrad 2 gilt, dass der Wert des Anlagendeckungsgrades 3 möglichst bei über 100% liegen sollte. Der Anlagendeckungsgrad 3 ist wertmäßig etwas kleiner als der Anlagendeckungsgrad 2.




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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger