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Liquiditätskennzahlen
Finanzkennzahlen in der Doppik
7. Dezember 2012
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2 Liquiditätskennzahlen: Übersicht
2.1 Liquidität 1. Grades
2.2 Liquidität 2. Grades
2.3 Liquidität 3. Grades
2.4 Anlagendeckungsgrad I
2.5 Anlagendeckungsgrad II
2.6 Anlagendeckungsgrad III
2.1 Liquidität 1. Grades
Beschreibung:
Die Liquidität 1. Grades ist das Verhältnis von
liquiden Mitteln zu kurzfristigen
Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr). Es ist eine Kennzahl zur Bewertung der
Zahlungsfähigkeit eines öffentlichen Unternehmens.
Berechnung:
Interpretation:
Eine Liquidität 1. Grades von 50% ist in der Art zu interpretieren, als dass die
liquiden Mittel ausreichen, um die Hälfte der kurzfristigen Verbindlichkeiten
zu decken. Die Liquidität 1. Grades sollte im Normalfall im Bereich von etwa 25% liegen.
2.2 Liquidität 2. Grades
Beschreibung:
Die Liquidität 2. Grades ist das Verhältnis von
liquiden Mitteln und kurzfristigen
Forderungen zu den kurzfristigen
Verbindlichkeiten. Wie die Liquidität 1. Grades, ist sie eine Kennzahl zur Bewertung der
Zahlungsfähigkeit eines öffentlichen Unternehmens.
Berechnung:
Interpretation:
Eine Liquidität 2. Grades von 100% ist in der Art zu interpretieren, als dass die liquiden Mittel
und die ausstehende Forderungen mit kurzer Laufzeit ausreichen, um sämtliche kurzfristigen
Verbindlichkeiten zu decken. Die Liquidität 2. Grades sollte bei mindestens 100% liegen, um
die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen.
2.3 Liquidität 3. Grades
Beschreibung:
Die Liquidität 3. Grades ist das Verhältnis von
liquiden Mitteln, kurzfristigen
Forderungen und Vorräten zu den kurzfristigen
Verbindlichkeiten. Wie die
Liquidität 1. und
2. Grades, ist
sie eine Kennzahl zur Beurteilung der
Zahlungsfähigkeit eines öffentlichen Unternehmens.
Berechnung:
Interpretation:
Eine Liquidität 3. Grades von 150% ist in der Art zu interpretieren, als dass die Summe aus
liquiden Mitteln, die kurzfristigen Forderungen und Vorräten ausreicht, um 150% der kurzfristigen
Verbindlichkeiten zu decken. Es ist eine Liquidität 3. Grades von mindestens 125% anzustreben.
2.4 Anlagendeckungsgrad I
Beschreibung:
Der Anlagendeckungsgrad 1 zeigt an, inwieweit das
Anlagevermögen durch
Eigenkapital gedeckt ist.
Die Anlagendeckungsgrade 1 bis 3 stehen dabei im Zusammenhang mit der
goldenen Bilanzregel, die ihrerseits die Deckung des langfristig gebundenen
Vermögens durch langfristig zur Verfügung stehendes
Kapital erfordert. Man unterscheidet die enge und die weite Fassung der goldenen Bilanzregel.
Berechnung:
Interpretation:
Ein Anlagendeckungsgrad 1 von 50% bedeutet, dass das Anlagevermögen zu 50% mit Eigenkapital
gedeckt ist. Wird ein Wert von 100% erreicht, so ist die goldene Bilanzregel im engeren Sinne
erfüllt. Bei Unternehmen sollte der Anlagendeckungsgrad 1 normalerweise zwischen 60% und 100%
liegen, damit finanzielle Stabilität gewährleistet ist. Einen allgemein anerkannten, optimalen
Bereich für den Anlagendeckungsgrad 1 gibt es noch nicht für Gebietskörperschaften, was u.a. an der z.T.
erheblich abweichenden Vermögens- und Kapitalstruktur von Gebietskörperschaften im Vergleich
zu Unternehmen sowie fehlenden Erfahrungswerten im öffentlichen Bereich liegt.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass nicht das gesamte Anlagevermögen einer kommunalen
Gebietskörperschaft zur
Schuldendeckung zur Verfügung steht. Einzelne Vermögensgegenstände wie
z.B. Brücken sind zwar auf der Aktivseite bilanziert, sie haben aber einen Veräußerungswert von
0,00 Euro. Andere Vermögensgegenstände dürfen, selbst wenn das gewollt wäre, nicht veräußert werden,
weil sie für die Erbringung von
Pflichtaufgaben notwendig sind.
2.5 Anlagendeckungsgrad II
Beschreibung:
Der Anlagendeckungsgrad 2 zeigt an, inwieweit das
Anlagevermögen durch das langfristig zur Verfügung stehende
Kapital
(Eigenkapital und langfristiges
Fremdkapital) gedeckt ist.
Berechnung:
Interpretation:
Ein Anlagendeckungsgrad 2 von 100% bedeutet, dass das Anlagevermögen zu 100% mit Eigenkapital
und langfristigem Fremdkapital gedeckt ist. Gemäß der goldenen Bilanzregel sollte die Kennzahl
bei öffentlichen Unternehmen bzw. Gebietskörperschaften im Optimalfall bei über 100% liegen.
2.6 Anlagendeckungsgrad III
Beschreibung:
Der Anlagendeckungsgrad 3 zeigt an, inwieweit das
Anlagevermögen und das langfristige
Umlaufvermögen durch
Eigenkapital und langfristiges
Fremdkapital gedeckt ist.
Berechnung:
Interpretation:
Ein Anlagendeckungsgrad 3 von 100% bedeutet, dass das Anlagevermögen, sowie das langfristige
Umlaufvermögen zu 100% mit langfristig zur Verfügung stehendem
Kapital (Eigenkapital + langfristiges
Fremdkapital) gedeckt ist. Ab einem Wert von 100% für den Anlagendeckungsgrad 3 ist die
goldene Bilanzregel im weiteren Sinne erfüllt. Wie auch beim Anlagendeckungsgrad 2 gilt,
dass der Wert des Anlagendeckungsgrades 3 möglichst bei über 100% liegen sollte. Der Anlagendeckungsgrad 3
ist wertmäßig etwas kleiner als der
Anlagendeckungsgrad 2.
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