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Strukturkennzahlen
Finanzkennzahlen in der Doppik
7. Dezember 2012
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entsprechenden Reiter.
4 Strukturkennzahlen: Übersicht
4.1 Eigenkapitalquote
4.2 Fremdkapitalquote
4.3 Pensionsrückstellungsquote
4.4 Verschuldungsgrad
4.5 Verschuldungsgrad, dynamischer
4.6 Kreditstruktur
4.7 Steuerquote
4.8 Gewerbesteuerquote
4.9 Einkommensteuerquote
4.10 Grundsteuerquote
4.11 Investitionsquote
4.12 Personalaufwandsquote
4.13 Infrastrukturquote
4.14 Eigenkapitalreichweite
4.15 Reinvestitionsquote
4.16 Anlagenintensität
4.17 Umlaufvermögensintensität
4.18 Abschreibungsquote
4.19 Zinslastquote
4.20 Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote
4.21 Pensionslast-Finanzierungs-Quote
4.22 Eigenkapitalveränderungsrate
4.1 Eigenkapitalquote
Beschreibung:
Die Eigenkapitalquote gibt an, wie hoch der Anteil des
Eigenkapitals am
Gesamtkapital ist.
Berechnung:
Interpretation:
Je höher die Eigenkapitalquote eines Unternehmens bzw. einer Gebietskörperschaft ist, desto unabhängiger
ist das Unternehmen bzw. die Gebietskörperschaft tendenziell von
Fremdkapitalgebern. Hier sind
allerdings Feinheiten zu beachten. So führt z.B. auch eine Bilanzverkürzung zu einer höheren
Eigenkapitalquote (z.B., wenn Vermögen zu Gunsten der
Kredittilgung veräußert wird). Umgekehrt
führen kreditfinanzierte
Investitionen zu einer niedrigeren Eigenkapitalquote, was nicht
notwendigerweise schlecht sein muss - z.B. wenn aus der Investition perspektivisch
Erträge resultieren, welche die durch die Investitionen ausgelösten
Aufwendungen übersteigen.
Mit einer hohen Eigenkapitalquote gehen i.d.R. auch geringere Zinssätze auf das Fremdkapital einher. Bei
öffentlichen Gebietskörperschaften und insb. bei Kommunen ist ungewiss, ob es ähnliche Effekte
gibt. Hier gilt die Einstandspflicht der Länder für ihre Kommunen. Ein
kommunales Insolvenzrecht
gibt es dahingegen nicht. Hierin liegt der Grund, warum die Zinsen der Kommunen vergleichsweise
niedrig sind.
Die Geeignetheit der Eigenkapitalquote als
steuerungsrelevante Kennzahl bei
öffentlichen Gebietskörperschaften ist hoch umstritten. Grundsätzlich ist zwar
richtig, dass die Eigenkapitalquote einer Gebietskörperschaft positiv sein sollte.
Bei einem
"nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" auf der
Aktivseite der
Bilanz
wird unmissverständlich klar, dass die Gebietskörperschaft in der Vergangenheit auf
Kosten kommender Generationen gelebt hat. Und es gilt weiterhin, dass je höher die
Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist die Kommune tendenziell von Fremdkapitalgebern.
Allerdings sagt die Eigenkapitalquote nichts über die aktuelle Leistungsfähigkeit der
Gebietskörperschaft aus: Das Eigenkapital ist immer ein Spiegelbild der Vergangenheit,
d.h. die Eigenkapitalquote kann negativ sein, obgleich das aktuelle und die folgenden
(ordentlichen)
Jahresergebnisse positiv sind. Heikel am Eigenkapital bzw. auch der
Eigenkapitalquote ist insbesondere, dass damit eine nicht vorhandene Pufferfunktion
suggeriert wird: Es wird gegenwärtig im geltenden Recht nicht zwischen veräußerbarem
und nicht-veräußerbaren
Vermögen unterschieden. Gebietskörperschaften verfügen allerdings
über Vermögen das nur schwerlich bzw. überhaupt nicht veräußert werden kann oder darf, z.B.
Brücken, Schulen, Wege etc. - das ist der Grund dafür, warum nicht das gesamte rechnerische
Eigenkapital (Differenz aus Vermögen und Fremdkapital) als Ausgleichspuffer für Fehlbeträge
zu interpretieren ist: Ihm steht auf der Aktivseite der Bilanz teilweise unveräußerbares
Vermögen gegenüber. In der Konsequenz steht auch nicht das gesamte Vermögen zur Befriedigung
der Gläubigeransprüche zur Verfügung.
4.2 Fremdkapitalquote
Beschreibung:
Die Fremdkapitalquote zeigt an, wie hoch der Anteil des
Fremdkapitals am
Gesamtkapital ist.
Berechnung:
Interpretation:
Allgemein gilt, dass es umso besser ist, je geringer die Fremdkapitalquote des
öffentlichen Unternehmens bzw. der Gebietskörperschaft ist. Dies hat u.a. den Grund, dass
bei einer hohen Fremdkapitalquote auch die zu zahlenden Zinssätze vergleichsweise hoch sind.
Im Übrigen gilt dieselbe Interpretation wie oben bei
"4.1 Eigenkapitalquote", da beide Kennzahlen eng
miteinander verknüpft sind.
4.3 Pensionsrückstellungsquote
Beschreibung:
Die Pensionsrückstellungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der
Pensionsrückstellungen am
Gesamtkapital der Gebietskörperschaft ist.
Berechnung:
Interpretation:
Die Pensionsrückstellungsquote zeigt an, wie viel Prozent des gesamten Kapitals in zukünftigen
Pensionsverpflichtungen gegenüber den Pensionsberechtigten der Gebietskörperschaft (z.B. pensionierte
Beamte) gebunden ist. Auch wenn die fälligen
Auszahlungen an die Pensionsberechtigten i.d.R. erst
deutlich später erfolgen, so lässt sich anhand dieser Kennzahl doch bereits ablesen, wie hoch diese
zukünftige Belastung sein wird und wie sie in späteren Jahren den
Haushalt belasten wird.
4.4 Verschuldungsgrad
Beschreibung:
Der Verschuldungsgrad gibt Aufschluss über das Verhältnis von
Fremdkapital und
Eigenkapital.
Berechnung:
Interpretation:
Ein Verschuldungsgrad von 100% bedeutet, dass sämtliches Fremdkapital genau durch das Eigenkapital
gedeckt ist. Ein Wert von über 100% heißt hingegen, dass das öffentliche Unternehmen bzw. die
Gebietskörperschaft mehr
Schulden hat, als es Eigenkapital besitzt. Analog gilt für einen Wert
von unter 100%, dass mehr als das gesamte Fremdkapital durch Eigenkapital gedeckt ist.
Einen allgemein anerkannten Wert für den Verschuldungsgrad bei Gebietskörperschaften gibt es
bislang nicht. Vor dem Hintergrund der
Generationengerechtigkeit ist vielmehr zentral, dass das
(ordentliche)
Jahresergebnis im Mehrjahresschnitt um 0 Euro liegt.
Zur Aussagefähigkeit des Eigenkapitals im Kontext öffentlicher Gebietskörperschaften siehe auch
"4.1 Eigenkapitalquote".
4.5 Verschuldungsgrad, dynamischer
Beschreibung:
Der dynamische Verschuldungsgrad wird berechnet, indem
Verbindlichkeiten und
Rückstellungen addiert werden und das
realisierbare Vermögen in Abzug gebracht wird. Das Ergebnis wird im Anschluss durch den
Einzahlungsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit dividiert.
Berechnung:
Interpretation:
Mit Hilfe des dynamischen Verschuldungsgrads wird ersichtlich, in wie vielen Jahren eine
Entschuldung der Gebietskörperschaft möglich wäre, wenn alle disponiblen Mittel ausschließlich zum
Schuldenabbau (auch sog.
implizite Schulden) verwendet würden.
Eine Schwäche der Kennzahl ist, dass der Überschuss der
Finanzrechnung des Analysejahres auch für die Zukunft unterstellt
wird. Diese Schwäche kann neutralisiert werden, indem der teil-dynamische Verschuldungsgrad
ergänzend berechnet wird. Hierzu wird der Nenner durch den Einzahlungsüberschuss aus laufender
Verwaltungstätigkeit im
Finanzplanungszeitraum ersetzt.
Daneben kann eine weitere Ergänzung
hilfreiche Informationen liefern: Hierzu ist im Zähler auf den Abzug des realisierbaren Vermögens
zu verzichten. Damit wird ersichtlich, ob und in welchem Zeitraum eine
Entschuldung ohne
Veräußerung von realisierbarem Vermögen möglich ist.
4.6 Kreditstruktur
Beschreibung:
Die Kreditstruktur illustriert das Verhältnis von kurzfristig zur Verfügung stehendem
Fremdkapital zu langfristigem
Fremdkapital.
Berechnung:
Interpretation:
Ein Wert von mehr als 1 bedeutet, dass der größte Teil des Fremdkapitals kurzfristigen Charakter (z.B.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Kassenkredite) hat, dass
also mehr als 50% des Fremdkapitals innerhalb von einem Jahr fällig werden. Umgekehrt gilt
für einen Wert von kleiner als 1, dass der größte Teil des Fremdkapitals dem
öffentlichen Unternehmen bzw. der Gebietskörperschaft langfristig zur Verfügung steht und nicht
im Laufe eines Jahres fällig wird.
Insbesondere im Kontext der Kassenkredite (= kurzfristige Verbindlichkeit) gilt, dass
hohe Bestände problematisch sind, da selbige für laufende
Auszahlungen verwendet werden
und nicht durch Vermögenswerte gedeckt sind. Aufgrund ihrer sehr kurzen Laufzeit unterliegen
die Kassenkredite einem sehr hohen Zinsänderungsrisiko. Ein ehemals niedriges Kassenkredit-Zinsniveau
kann insofern innerhalb weniger Monate in ein hohes Zinsniveau umschlagen, was sich in hohen
Zinsaufwendungen niederschlägt. Hohe Kassenkreditbestände sind in der Praxis insbesondere auf
kommunaler Ebene und hier vornehmlich in sog. "Krisenkommunen" anzutreffen.
4.7 Steuerquote
Beschreibung:
Die Steuerquote beschreibt den prozentualen Anteil der
Erträge, die die Gebietskörperschaft aus
Steuern bezieht, bezogen auf die gesamten Erträge einer Gebietskörperschaft. Zu den
Erträgen aus Steuern zählen auf kommunaler Ebene v.a. Erträge aus der
Gewerbesteuer
(abzüglich Gewerbesteuerumlage), der
Grundsteuer (A und B), sowie dem
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
Berechnung:
Interpretation:
Grundsätzlich gibt die Steuerquote Aufschluss darüber, wie hoch der Anteil der Steuererträge
an den Gesamterträgen ist. Sie verdeutlicht somit den Grad der Abhängigkeit von Steuererträgen.
Eine Steuerquote von z.B. 50% bedeutet entsprechend, dass 50% aller Erträge ihren Ursprung in
Steuern haben. Eine Kommune mit hoher Steuerquote ist tendenziell weniger abhängig
von externen Entwicklungen (z.B. von
Finanzausgleichsmitteln), wobei hier bei den
Realsteuern
auch die "Ausgereiztheit" der
Hebesätze mitgedacht werden muss. Prinzipiell sollte bei der
Steuerquote immer auch die perspektivische Entwicklung (verschiedene Szenarien) bedacht werden -
neben der Konjunkturabhängigkeit ist insbesondere bei der Gewerbesteuer die Gefahr starker
Schwankungen hoch, z.B. wenn ein einzelner besonders potenter Steuerzahler wegfällt.
In der kommunalen Landschaft kommen verschiedene Spielarten der Kennzahl zur Anwendung.
So kann es sinnvoll sein, im Nenner anstelle der gesamten Erträge die
ordentlichen Erträge
heranzuziehen. Auf diesem Wege können Schwankungen, die aus außerordentlichen Vorgängen wie z.B. der
Realisierung
stiller Reserven
entstehen, vermieden werden. Damit wird die Aussagekraft der
Kennzahl (im interkommunalen Vergleich) größer. Im Zähler werden mancherorts neben den Steuern
auch die steuerähnlichen Abgaben, wie z.B. die Spielbank- oder die Fremdenverkehrsabgabe, erfasst.
4.8 Gewerbesteuerquote
Beschreibung:
Die Gewerbesteuerquote gibt Aufschluss über das Verhältnis von den der Kommune zufließenden
Netto-Erträgen aus der
Gewerbesteuer
(d.h. abzüglich Gewerbesteuerumlage) zu den gesamten Erträgen der Kommune. Um Zeitreihenvergleiche
zu ermöglichen, die nicht durch regelmäßig auftretende Schwankungen im Bereich der
außerordentlichen Erträge verunreinigt sind, bietet sich alternativ im Nenner die Arbeit mit den
ordentlichen Erträgen anstelle der Gesamterträge an.
Berechnung:
Interpretation:
Die Gewerbesteuerquote zeigt die Abhängigkeit der Kommune von Erträgen aus der
Gewerbesteuer. Je höher die Quote liegt, umso stärker wirken sich konjunkturelle
Schwankungen auf die finanzielle Situation der Kommune aus. Hintergrund hierfür ist,
dass die Gewerbesteuer eine sehr konjunkturabhängige Steuer ist, deren Aufkommen in wirtschaftlichen
Krisenzeiten oftmals deutlich zurückgeht.
Eine Gewerbesteuerquote von 33% besagt, dass knapp ein Drittel aller Erträge der
betrachteten Kommune von Erträgen aus der Gewerbesteuer abhängen.
Die Gewerbesteuerquote ist eine Kennzahl, die für sich genommen, also ohne weitere
Informationen, von geringem
Steuerungswert ist. So ist z.B. relevant, inwieweit eine
Kommune von einzelnen Steuerzahlern abhängig ist und welche
Hebesätze zu besagtem
Steueraufkommen geführt haben.
4.9 Einkommensteuerquote
Beschreibung:
Die Einkommensteuerquote zeigt das Verhältnis der Summe der
Erträge aus dem
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu den
Gesamterträgen der Kommune.
Berechnung:
Interpretation:
Die Einkommensteuerquote zeigt die Abhängigkeit der Kommune von Erträgen an, die aus dem
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entspringen. Je höher die Quote liegt, umso stärker
wirken sich Schwankungen in den Einkommensteuererträgen der Kommune auf die ihre finanzielle
Situation aus.
Eine Einkommensteuerquote von beispielsweise 20% besagt, dass ein Fünftel der Gesamterträge
von Erträgen aus der Einkommensteuer abhängen.
Zur Generierung aussagekräftiger Kennzahlenwerte im Zeitreihenvergleich können im Nenner die
Gesamterträge durch die
ordentlichen Erträge ersetzt werden. Die Gesamterträge, in die auch die
außerordentlichen Erträge einfließen, können im Zeitablauf stark verzerrt werden - insb. dann
wenn es zu hohen Erträgen aus der Realisierung
stiller Reserven (als Ausfluss von
Vermögensveräußerungen über
Buchwert) kommt.
4.10 Grundsteuerquote
Beschreibung:
Die Grundsteuerquote gibt Aufschluss über das Verhältnis von den der Kommune zufließenden
Erträgen aus der
Grundsteuer (A und B) zu den gesamten Erträgen der Kommune. Um regelmäßig
wiederkehrende Schwankungen bei den Gesamterträgen zu nivellieren, bietet sich alternativ im
Nenner die Arbeit mit den
ordentlichen Erträgen an. Über eine Differenzierung nach den
Grundsteuerarten A und B im Zähler lassen sich ferner zwei getrennte Grundsteuerquoten (A bzw. B)
bestimmen.
Berechnung:
Interpretation:
Eine Grundsteuerquote von 20% besagt, dass ein Fünftel aller Erträge der betrachteten
Kommune aus Grundsteuererträgen herrühren.
Die Grundsteuerquote zeigt die Abhängigkeit der Kommune von Erträgen aus der Grundsteuer
auf. Je höher die Quote liegt, umso resistenter ist die Gemeinde tendenziell gegenüber
finanziellen Schocks, die durch konjunkturelle Einbrüche verursacht werden. Das gilt
allerdings nur dann, wenn in der Ausgangssituation vor Eintritt der Krise/des Schocks die
gesamten (ordentlichen) Erträge zumindest ausreichen, um die gesamten (ordentlichen)
Aufwendungen zu decken. In der Regel wirken sich finanzielle Schocks im Bereich der
Kommunalsteuern vor allem auf die
Gewerbesteuer und den
Einkommensteueranteil aus, während
das Aufkommen aus den Grundsteuern unbeeinträchtigt bleibt. Bedacht werden muss aber auch,
dass in Krisenzeiten u.U. ebenfalls gewisse
Aufwendungen steigen, z.B. Sozialaufwendungen
die durch eine steigende Arbeitslosigkeit verursacht werden. Neben der Höhe des
Grundsteueraufkommens bzw. dessen Anteil an den Gesamterträgen oder ordentlichen Erträgen
müssen auch die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bedacht werden. Über die Hebesätze
kann die Grundsteuerquote beeinflusst werden.
Wie bei allen anderen Quoten die eine bestimmte Ertragsart in das Verhältnis zu den
Gesamterträgen oder ordentlichen Erträgen setzen ist die Kennzahl für sich allein genommen
wenig aussagekräftig. Es ist darüber hinaus entscheidend, inwieweit die
Gesamterträge bzw.
ordentlichen Erträge ausreichen, um die
Gesamtaufwendungen bzw.
ordentlichen Aufwendungen zu decken.
Nur wenn letzteres Ziel erreicht ist, kommt es nicht zu einem
Eigenkapitalverzehr (d.h. es
wird nicht auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet).
4.11 Investitionsquote
Beschreibung:
Die Investitionsquote beschreibt die prozentuale Höhe der gesamten
Investitionsauszahlungen
bezogen auf die
Gesamtauszahlungen. Dabei kann einerseits das öffentliche Unternehmen bzw. die Gebietskörperschaft
als Ganzes, oder alternativ auch nur ein einzelner Bereich (z.B. Schulen) betrachtet werden.
Investitionen sind Anschaffungen langfristig nutzbarer Güter, also Zugänge zum
Anlagevermögen.
Berechnung:
Interpretation:
Die Investitionsquote ist eine Kennzahl, die gewissermaßen den Alterungsprozess des
Anlagevermögens widerspiegelt.
Ist die Investitionsquote in einem Bereich langfristig hoch, so lässt dies den Schluss zu,
dass ständig in neue Vermögensgegenstände investiert wird, z.B. um mit der technischen Entwicklung
stand zu halten. Dies ist z.B. häufig in einer IT-Abteilung der Fall, wenn regelmäßig die neueste
Technik beschafft wird. Eine langfristig niedrige Investitionsquote kann auf eine Überalterung der
Anlagegüter hinweisen. Wann eine Investitionsquote zu hoch bzw. zu niedrig ist hängt immer vom
betrachteten Bereich eines Unternehmens bzw. einer Kommune (bzw. von den Charakteristika der dort vorhandenen Anlagegüter) ab.
Eine Schwäche der Investitionsquote ist, dass sie nicht zwischen Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen
differenziert. Dies kann die Aussagekraft der Kennzahl verzerren.
Eine Investitionsquote von 20% bedeutet, dass ein Fünftel der gesamten Auszahlungen
innerhalb der betrachteten Periode für Investitionen aufgewandt wurden.
4.12 Personalaufwandsquote
Beschreibung:
Die Personalaufwandsquote ist das Verhältnis von
Aufwendungen für die Mitarbeiter einer Gebietskörperschaft zu den
gesamten Aufwendungen. Zuweilen wird im Nenner anstelle mit den gesamten Aufwendungen auch mit den
ordentlichen Aufwendungen gearbeitet, um Schwankungen
durch außerordentliche Vorgänge heraus zu rechnen.
Berechnung:
Interpretation:
Liegt die Kennzahl z.B. bei 33,3%, so sind ein Drittel aller Aufwendungen in der betrachteten
Periode auf Personalaufwendungen zurückzuführen.
Die Personalaufwendungen spielen bei Gebietskörperschaften eine große Rolle und machen einen
erheblichen Anteil an den Gesamtaufwendungen aus. Das spricht für die Beachtung dieser Kennzahl -
vor allem auch deshalb, weil die Reduzierung von Personalaufwendungen i.d.R. nicht kurzfristig
möglich ist.
Auf der anderen Seite sind interkommunale Vergleiche auf Basis der Personalaufwandsquote
schwierig. Zum einen ist eine Differenzierung nach Größenklassen und Gebietskörperschaftsebenen
(z.B. kleine und große oder kreisfreie und kreisangehörige Gemeinden) notwendig und zum anderen
ergeben sich Vergleichbarkeitsprobleme aufgrund unterschiedlicher Ausgliederungsgrade
(Kernhaushalt und
Auslagerungen) bzw. Aufgabenübertragungen an Dritte.
Die Interpretation der Personalaufwandsquote ist insgesamt schwierig. Personal ist ein
Inputfaktor zur Erstellung kommunaler
Outputs. Eine niedrige Quote ist daher nicht notwendigerweise
ein positives Signal. Stellenabbau und damit eine Reduktion der Personalaufwandsquote wird bzw.
kann zu Qualitätsminderungen führen.
4.13 Infrastrukturquote
Beschreibung:
Die Infrastrukturquote gibt Auskunft über den Anteil des Infrastrukturvermögens am gesamten
Vermögen (=
Bilanzsumme) einer Gebietskörperschaft.
Berechnung:
Interpretation:
Die Infrastrukturquote zeigt, wie viel des Gesamtvermögens in der Infrastruktur
gebunden ist. Beläuft sich die Infrastrukturquote z.B. auf 20%, so ist ein Fünftel
der gesamten
Aktiva langfristig in der Infrastruktur gebunden.
Die Kennzahl gibt Hinweise auf etwaige Belastungen (Folgeaufwendungen), die aus der
Infrastruktur resultieren. Allerdings ist zu beachten, dass sich insb. in einigen Kommunen
erhebliche Teile der Infrastruktur in
Auslagerungen befinden können.
Zuweilen wird das Infrastrukturvermögen auch auf die Einwohnerzahl und nicht auf das
Gesamtvermögen bezogen, um so Hinweise auf das Versorgungsniveau vor Ort zu erhalten.
4.14 Eigenkapitalreichweite
Beschreibung:
Die Eigenkapitalreichweite beschreibt das Verhältnis von
Eigenkapital zum
Jahresfehlbetrag.
Berechnung:
Interpretation:
Die Eigenkapitalreichweite kann lediglich Anwendung finden, wenn ein Jahresfehlbetrag und kein
Jahresüberschuss vorliegt. Die Eigenkapitalreichweite gibt an, um das wievielfache das
Eigenkapital größer ist als der Jahresfehlbetrag.
Kern der Kennzahl ist jedoch, dass sich an ihr ablesen lässt, nach wie vielen Jahren das Eigenkapital
voraussichtlich durch Jahresfehlbeträge aufgebraucht sein wird. Dabei wird in der
Eigenkapitalreichweite implizit angenommen, dass der Jahresfehlbetrag im Zeitablauf
konstant bleibt. Bereits diese Annahme zeigt, die tendenziell eher geringe Wertigkeit der Kennzahl.
So ist anzunehmen, dass in wirtschaftlich schwachen Zeiten, wie beispielsweise im Zuge der
Finanzkrise, die Jahresergebnisse bescheidener ausfallen. Diese Schwäche der Kennzahl ließe
sich dadurch beheben, dass im Nenner mit einem Durchschnittsbetrag (Mehrjahresdurchschnitt)
gerechnet wird. Aber auch diese Herangehensweise bleibt, wie alle Kennzahlen, die auf die Größe
des Eigenkapitals setzen, problematisch
(siehe: 4.1 Eigenkapitalquote). Trotzdem wird die Eigenkapitalreichweite in einigen
Kommunen als Kennzahl verwendet. Das dürfte vornehmlich an den rechtlichen Gegebenheiten liegen,
nach denen im kommunalen
Haushaltsrecht zahlreicher Länder ein
"nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag"
(Überschuldung) untersagt ist.
Ein Ergebnis für die Eigenkapitalreichweite von 10 lässt sich dementsprechend in folgender
Weise interpretieren: Bei betragsmäßig konstantem Jahresfehlbetrag wird das Eigenkapital in
zehn Jahren vollständig aufgebraucht sein.
4.15 Reinvestitionsquote
Beschreibung:
Die Reinvestitionsquote ist das Verhältnis von
Gesamtinvestitionen ins
Anlagevermögen (AV) zu den gesamten
bilanziellen Abschreibungen auf das Anlagevermögen im Haushaltsjahr. Zu beachten
ist, dass die Kennzahl zuweilen anders berechnet wird, d.h. andere Positionen in Nenner oder
Zähler herangezogen werden. So werden z.B. teilweise die Nettoinvestitionen ins Anlagevermögen
im Zähler ausgewiesen.
Berechnung:
Interpretation:
Die Reinvestitionsquote beschreibt, im welchem Umfang die gesamten Investitionen im Haushaltsjahr
durch die jährlichen
Abschreibungen erwirtschaftet wurden. Liegt die Reinvestitionsquote bei
über 100%, so hat sich das Anlagevermögen durch Neuinvestitionen erhöht.
Eine Reinvestitionsquote von z.B. 105% lässt darauf schließen, dass sämtliche Investitionen
ins Anlagevermögen durch
planmäßige Abschreibungen gedeckt bzw. erwirtschaftet wurden und
das Anlagevermögen wertmäßig leicht zugenommen hat.
Die Geeignetheit der Kennzahl zu
Steuerungszwecken ist umstritten, insb. auch weil ihre
Interpretation schwierig ist: So müssten z.B. etwaige
Auslagerungen berücksichtigt werden
und auch die Aufgabenveränderungen sind relevant. So können unterlassene Reinvestitionen auch
Ausfluss wegfallender Aufgaben sein.
4.16 Anlagenintensität
Beschreibung:
Als Anlagenintensität (auch: Anlagequote) bezeichnet man das Verhältnis von
Anlagevermögen zu
Gesamtvermögen (=
Bilanzsumme).
Berechnung:
Interpretation:
Die Anlagenintensität gibt Aufschluss darüber, wie hoch der Anteil des langfristig in der
Gebietskörperschaft bzw. im öffentlichen Unternehmen gebundenen Anlagevermögens am gesamten
Vermögen ist. Da mit einer hohen Anlagenintensität auch hohe
fixe Kosten (z.B.
Abschreibungen, Instandhaltungskosten) einher gehen, lässt eine hohe Anlagenintensität i.d.R. auch auf hohe
Fixkosten in der Zukunft schließen. Man betrachtet die Anlagenintensität daher auch als Maß
für die Anpassungsfähigkeit und Flexibilität der Gebietskörperschaft bzw. des öffentlichen Unternehmens.
Eine Anlagenintensität von z.B. 75% würde bedeuten, dass drei Viertel des Gesamtvermögens
langfristig als Anlagevermögen im Unternehmen bzw. in der Gebietskörperschaft gebunden sind.
Die Geeignetheit der Kennzahl für die
Steuerung öffentlicher Gebietskörperschaften und insb.
für Kommunen ist umstritten. Es wäre eher ungewöhnlich, wenn Kommunen aufgrund ihrer
Aufgabenstellungen umfangreiches
Kapital im eher flexiblen
Umlaufvermögen binden würden.
4.17 Umlaufvermögensintensität
Beschreibung:
Die Umlaufvermögensintensität wird berechnet, indem das
Umlaufvermögen durch das
Gesamtvermögen dividiert wird.
Berechnung:
Interpretation:
Die Umlaufvermögensintensität beschreibt den Anteil des eher kurzfristig gebundenen
Vermögens. Im
Gegensatz zu Unternehmen dürfte die Kennzahl bei Gebietskörperschaften eine geringere Bedeutung
haben, z.B. weil Positionen wie Lager und Vorräte hier von geringerer Relevanz sind. Es wäre
ungewöhnlich, wenn Gebietskörperschaften aufgrund ihrer Aufgabenstellung signifikante Anteile
ihres Vermögens im eher flexiblen Umlaufvermögen halten.
Eine Umlaufvermögensintensität von z.B. 10% würde bedeuten, dass 10% des Gesamtvermögens kurzfristig
als Umlaufvermögen im öffentlichen Unternehmen bzw. in der Gebietskörperschaft gebunden sind.
4.18 Abschreibungsquote
Beschreibung:
Die Abschreibungsquote ist eine Kennzahl, die das Verhältnis der gesamten
bilanziellen Abschreibungen zu den gesamten
ordentlichen Aufwendungen anzeigt.
Berechnung:
Interpretation:
Die Abschreibungsquote gibt an, welchen Teil die bilanziellen Abschreibungen auf das
Anlagevermögen an den gesamten
Aufwendungen ausmachen. Da es sich bei bilanziellen Abschreibungen
um weitestgehend fixe Aufwendungen handelt, kann die Kommune sie kaum abbauen. Eine Abschreibungsquote
von 20% gibt folglich einen Hinweis darauf, dass mindestens 20% der gesamten ordentlichen Aufwendungen
der Gebietskörperschaft nur geringfügig kurzfristig beeinflussbar sind.
Hierbei ist zu beachten, dass eine geringe Abschreibungsquote auch bedeuten kann, dass das öffentliche
Vermögen bereits größtenteils
abgeschrieben ist und das "alte" Anlagevermögen nicht durch
neue Anlagen ersetzt wurde. Entsprechend kann es sein, dass eine niedrige Abschreibungsquote einen
Hinweis darauf gibt, dass das öffentliche Vermögen überaltert ist.
4.19 Zinslastquote
Beschreibung:
Die Zinslastquote wird ermittelt, indem die Summe aus
Zinsaufwendungen und sonstigen Finanzaufwendungen durch die gesamten
ordentlichen Aufwendungen dividiert werden.
Berechnung:
Interpretation:
Die Kennzahl zeigt die anteilsmäßige Belastung der Gebietskörperschaft mit Zinsaufwendungen und
sonstigen Finanzaufwendungen an. Damit gibt sie Hinweise auf das Ausmaß der anteiligen Belastung
der Gebietskörperschaft durch in der Haushalts- bzw. Rechnungsperiode oder in Vorjahren aufgenommene
Kassenkredite und
Kredite. Eine hohe Quote ist ein Indiz für eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten
der Gebietskörperschaft.
4.20 Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote
Beschreibung:
Die Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote wird berechnet, indem der
Einzahlungsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem im
Rückstellungszeitraum fälligen Finanzanlagevermögen
und dem
realisierbaren
Sachanlagevermögen addiert wird. Das Ergebnis wird im Anschluss durch
die Rückstellungen für Instandhaltungen dividiert.
Berechnung:
Interpretation:
Die Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote zeigt an, ob und inwieweit den in der
Vermögensrechnung
ausgewiesenen
Instandhaltungsrückstellungen zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahmen ohne
Schuldenaufnahmen voraussichtlich nachgekommen werden könnte. Die Instandhaltungs-Finanzierungs-Quote
gibt damit Hinweise auf mögliche
Finanzierungsengpässe in der nahen Zukunft.
4.21 Pensionslast-Finanzierungs-Quote
Beschreibung:
Die Pensionslast-Finanzierungs-Quote wird im Zähler ermittelt, indem die langfristig fälligen
Finanzanlagen mit dem langfristig
realisierbaren
Sachanlagevermögen addiert werden. Im Nenner
werden die Pensionsverpflichtungen mit den Beihilfeverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Beamten
addiert.
Berechnung:
Interpretation:
Die Pensionslast-Finanzierungs-Quote zeigt an, ob und inwieweit den in der
Vermögensrechnung ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen zum Fälligkeitszeitpunkt ohne
Schuldenaufnahmen voraussichtlich
nachgekommen werden könnte. Die Pensionslast-Finanzierungs-Quote gibt Hinweise auf mögliche Engpässe in der
Finanzierung für in Zukunft anfallende Pensions- und Beihilfezahlungen.
4.22 Eigenkapitalveränderungsrate
Beschreibung:
Die Eigenkapitalveränderungsrate wird berechnet, indem das
Eigenkapital des aktuellen Jahres durch das Eigenkapital der
Eröffnungsbilanz dividiert wird.
Berechnung:
Interpretation:
Die Eigenkapitalveränderungsrate zeigt an, wie sich das Eigenkapital im Zeitablauf seit Aufstellung der
Eröffnungsbilanz verändert hat. Ist sie größer 100 hat sich das Eigenkapital erhöht, ist sie kleiner 100
hat es sich vermindert. Damit gibt die Eigenkapitalveränderungsrate Hinweise auf die Erreichung des Ziels der
intergenerativen Gerechtigkeit. Hiernach ist mindestens der Erhalt des in der Eröffnungsbilanz
ausgewiesenen Eigenkapitals zu fordern.
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