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HaushaltsSteuerung.de » Themen » Haushaltssteuerung » Finanzkennzahlen in der Doppik » Weitere Finanzkennzahlen

Finanzkennzahlen in der Doppik
7. Dezember 2012



Um sich die Finanzkennzahlen aus einem anderen Bereich anzeigen zu lassen, klicken Sie bitte unten auf den entsprechenden Reiter.


Gesamtübersicht 1 Erfolgskennzahlen 2 Liquiditätskennzahlen
3 Rentabilitätskennzahlen 4 Strukturkennzahlen 5 Weitere Finanzkennzahlen


5 Weitere Finanzkennzahlen: Übersicht

  5.1 Dezemberfieber
  5.2 Kassenkredit-Bestand
  5.3 Beispiel für eine Kennzahl "je Einwohner": Pro-Kopf-Verschuldung



5.1 Dezemberfieber

Beschreibung:
Beim
Dezemberfieber handelt es sich um eine Kennzahl, die das gleichnamige Phänomen aufzeigen soll. Dabei werden die Ausgaben eines Bereichs bzw. einer Organisationseinheit im Zeitraum Mitte November bis Ende Dezember zu den rechnerisch durchschnittlichen Ausgaben in einem Zeitraum von anderthalb Monaten in Beziehung gesetzt.

Alternativ kann als Bezugsgröße auch das Budget des Bereichs bzw. der Organisationseinheit verwendet werden. Dies hat jedoch den Nachteil, dass Budgetunterschreitungen in der Kennzahl bestraft werden. Daher sollte eher auf erstere Bezugsgröße zurückgegriffen werden.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Dezemberfieber (Berechnung/Formel)

Finanzkennzahlen in der Doppik: Dezemberfieber (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Die Kennzahl zeigt auf, ob und inwieweit die Ausgaben im Zeitraum Mitte November bis Ende Dezember über dem statistischen Jahresmittel für einen Zeitraum von anderthalb Monaten liegt.

Ein Wert von 100% nach ersterer Variante würde bedeuten, dass im Zeitraum 15.11. bis 31.12. die Ausgaben genau so hoch waren, wie sie im Durchschnitt der über das Jahr hinweg getätigten Ausgaben lagen. Ein Wert von 120% bedeutet, dass die Ausgaben im Dezember 20% über dem statistischen Jahresmittel für 1,5 Monate lagen.

Werte deutlich über 100% können auf ein Dezemberfieber hindeuten. Dies ist jedoch nicht unbedingt verallgemeinerungsfähig: In Einzelfällen kann ein Wert deutlich über 100% durchaus begründet sein.

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Kennzahl - sofern die Verwaltungsmitarbeiter von ihrer Anwendung Kenntnis haben - ggf. dazu führt, dass diejenigen Ausgaben, die durch die Kennzahl eigentlich aufgedeckt und künftig verhindert werden sollten, nun vor den 15.11. verlagert werden. Damit wird aus dem Dezemberfieber ein November- oder Oktoberfieber.



5.2 Kassenkredit-Bestand

Beschreibung:
Als Kassenkredit-Bestand bezeichnet man die Höhe der auf der
Passivseite der Bilanz ausgewiesenen Kassenkredite. Synonym zum Begriff der Kassenkredite werden z.T. auch die Begriffe Kassenverstärkungskredite, Liquiditätskredite und Kredite zur Liquiditätssicherung gebraucht.

Interpretation:
Im Gegensatz zu den übrigen Kennzahlen in der vorliegenden Finanzkennzahlen-Sammlung handelt es sich beim Kassenkredit-Bestand um eine Kenngröße, die keiner speziellen Berechnungsformel bedarf und die auch bereits aus der Kameralistik bekannt ist. Der Kassenkredit-Bestand ist insofern keine spezifisch doppische Finanzkennzahl. Nichtsdestotrotz soll sie hier vorgestellt werden, da der Kassenkredit-Bestand bzw. dessen Veränderung ein aussagekräftiger Indikator für die finanzielle Lage und damit auch die Konsolidierungsbedürftigkeit einer Kommune ist.

Generell gilt, dass die Finanzsituation einer Kommune umso schlechter ist, je höher der Bestand an Kassenkrediten ist bzw. umso stärker er wächst. So werden Kassenkredite - im Gegensatz zu Investitionskrediten - für laufende, konsumptive Auszahlungen (z.B. für Personal, Sachmittel) aufgenommen und sind folglich nicht durch Vermögenswerte gedeckt. Als kommunaler "Dispo-Kredit" sind Kassenkredite durch eine sehr kurze Laufzeit charakterisiert. Aufgrund ihrer kurzen Laufzeit unterliegen sie einem sehr hohen Zinsänderungsrisiko. Der eigentliche Zweck von Kassenkrediten besteht in der kurzfristigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Hohe bzw. steigende Kassenkredit-Bestände lassen darauf schließen, dass das Instrument der Kassenkredite zweckentfremdet wird. Die Höhe des Bestands an Kassenkrediten ist ein Indikator für das Ausmaß, zu dem die betreffende Kommune in der Vergangenheit über ihre eigenen Verhältnisse gewirtschaftet hat.

Zur größentechnischen Einordnung des Kassenkredit-Bestandes bieten sich Vergleiche mit anderen Kommunen an. Diese sollten grundsätzlich in der Form "Kassenkredit-Bestand in Euro je Einwohner" durchgeführt werden (siehe: 5.3 Beispiel für eine Kennzahl "je Einwohner": Pro-Kopf-Verschuldung).

Nicht zuletzt ist jedoch auch anzumerken, dass die ausschließliche Betrachtung des Kassenkredit-Bestandes nicht ausreicht, um eine kritische Haushalts- und Finanzlage nachzuweisen. Die Kennzahl "Kassenkredit-Bestand" sollte stattdessen mit weiteren Kenngrößen kombiniert werden (z.B. mit dem ordentlichen Ergebnis in Euro je Einwohner).



5.3 Beispiel für eine Kennzahl "je Einwohner": Pro-Kopf-Verschuldung

Kennzahlen können in der Form "... je Einwohner" oder auch "... je 1.000 Einwohner" aufstellen kann. Dies dient u.a. der Möglichkeit sich auch mit Kommunen zu vergleichen, die mehr oder weniger Einwohner haben. Als Beispiel für eine solche Kennzahl soll in der Folge die doppische
Pro-Kopf-Verschuldung, also die Verschuldung je Einwohner, exemplarisch erläutert werden.

Beschreibung:
Die Pro-Kopf-Verschuldung ist in der Doppik das Verhältnis des gesamten Fremdkapitals (Verbindlichkeiten + Rückstellungen) zur Einwohnerzahl einer Gebietskörperschaft.

Berechnung:
Finanzkennzahlen in der Doppik: Beispiel für eine Kennzahl 'je Einwohner': Pro-Kopf-Verschuldung (Berechnung/Formel)

Interpretation:
Die Pro-Kopf-Verschuldung für eine Gebietskörperschaft illustriert wie viele Schulden die Kommune je Einwohner hat. Generell gilt, dass die finanzielle Situation einer Gemeinde umso besser ist, je niedriger die Pro-Kopf-Verschuldung ist.

Ob allerdings eine Pro-Kopf-Verschuldung von Null oder nahe Null angestrebt werden sollte, lässt sich an dieser Stelle nicht beantworten, da die Meinungen in diesem Punkt auseinander gehen. Einerseits kann eine Verschuldung von Null politisch durchaus wünschenswert sein, weil somit z.B. keinerlei Zins- und Tilgungslasten für kommende Generationen entstehen würden. Andererseits kann die zusätzliche Aufnahme von Fremdkapital z.B. dann finanzwirtschaftlich vorteilhaft sein, wenn die Rendite, die mit dem zusätzlichen Kapital erwirtschaftet wird, höher ist, als der Fremdkapitalzinssatz. Im Kontext der Doppik ist darüber hinaus anzumerken, dass ein kompletter Schuldenabbau kaum möglich ist: Zwar können die Verbindlichkeiten nahe an 0 Euro zurückgeführt werden. Jedoch gerade die Rückstellungen (z.B. Pensionsrückstellungen) können nicht der selbiger Form getilgt werden, wie dies z.B. bei Krediten der Fall ist. Im Falle der "nicht tilgbaren" Rückstellungen ist es indes möglich, Finanzvermögen in entsprechender Höhe aufzubauen. Schuldenfrei ist eine Gebietskörperschaft demnach im doppischen Sinne, wenn das auf der Passivseite der Bilanz verbliebene Fremdkapital in gleicher Höhe durch Finanzvermögen auf der Aktivseite gedeckt ist.

Beispielrechnung: Beträgt z.B. das Fremdkapital einer Gebietskörperschaft 20.000.000 Euro und hat sie 10.000 Einwohner, so liegt die Pro-Kopf-Verschuldung bei 2.000 Euro je Einwohner.

Die Kennzahl lässt sich analog auch für einzelne Schuldenarten berechnen. Von besonderer Relevanz ist auf kommunaler Ebene die Schuldenart "Kassenkredite", da selbige als besonderes Krisenphänomen gilt. Kommunen mit einer hohen Pro-Kopf-Kassenkreditverschuldung werden daher auch als sog. "Krisenkommunen" bezeichnet (siehe: 5.2 Kassenkredit-Bestand).




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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger