|
Haushaltsreformen in Baden-Württemberg
[Stand: 22. Juni 2011]
LANDESEBENE:
Reformmodell:
Für die Landesverwaltung von Baden-Württemberg ist die Einführung einer Form der
erweiterten Kameralistik geplant. Elemente des Reformmodells sind u.a.:
Zielvereinbarungen, dezentrale Budgetierung, Benchmarking, Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), Führungsinformationssysteme.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neue Steuerungsinstrumente (NSI)
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Haushaltsrecht des Landes Baden-Württemberg
Zuständiges Ministerium:
» Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
KOMMUNALE EBENE:
Reformmodell:
Baden-Württemberg hat die Einführung der
Doppik auf kommunaler Ebene beschlossen.
Hinweis: Die grün-rote Regierung erwägt die Einräumung eines Wahlrechts zwischen Doppik und
Kameralistik
(Quelle: Koalitionsvertrag, S. 61).
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)
Umstellungsfristen:
Die Kommunen im Land Baden-Württemberg müssen spätenstens ab dem Haushaltsjahr 2016
doppische Haushaltspläne vorlegen. Für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans ist nach Ablauf des Haushaltsjahrs der erste
doppische Jahresabschluss aufzustellen. Der erste
Gesamt-/Konzernabschluss ist spätestens für das Jahr 2018 aufzustellen.
Reformkommunen:
Stadt Bruchsal, Stadt Heidelberg, Stadt Herrenberg, Stadt Horb am Neckar,
Stadt Karlsruhe, Stadt Östringen, Stadt Rauenberg,
Gemeinde Remshalden, Stadt Sindelfingen,
Gemeinde Stetten am kalten Markt, Stadt Tettnang, Stadt Wiesloch.
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Baden-Württemberg
Zuständiges Ministerium:
» Innenministerium Baden-Württemberg
Landesspezifische Informationsplattform:
» www.nkhr-bw.de
Aussagen wichtiger Parteien zur Haushaltsreform:
» Vergleich der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2006 in Baden-Württemberg
Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/Uebersicht-Einfuehrung-Doppik.pdf, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Neues_Kommunales_Haushaltsrecht/83771.html, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.nkhr-bw.de/, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Neue_Steuerung/110323.html, Zugriff am 22. Juni 2011
|
|