Reformmodell:
Baden-Württemberg hat die Einführung der
Doppik auf kommunaler Ebene beschlossen.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)
Umstellungsfristen:
Die Kommunen im Land Baden-Württemberg müssen spätenstens ab dem Haushaltsjahr 2020
doppische Haushaltspläne vorlegen. Für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans ist nach Ablauf des Haushaltsjahrs der erste
doppische Jahresabschluss aufzustellen. Der erste
Gesamt-/Konzernabschluss ist spätestens für das Jahr 2022 aufzustellen.