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HAUSHALTSREFORM IN BADEN-WÜRTTEMBERG
[Stand: 22. Januar 2010]
Reformmodell:
Baden-Württemberg hat die Einführung der Doppik auf kommunaler Ebene beschlossen.
Eine Wahlmöglichkeit zur alternativen Einführung einer erweiterten Kameralistik ist nicht vorgesehen.
Bezeichnung des baden-württembergischen Reformmodells:
"Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen" (NKHR)
Stand der Reformentwicklung:
Die Haushaltsreform ist bereits vom Landtag verabschiedet worden.
Übergangsfrist:
Die Übergangsfrist für die Doppik-Einführung in Baden-Württemberg läuft bis zum 31.12.2015.
Der Gesamtabschluss (auch: Konzernabschluss) ist ab 2018 aufzustellen.
Reformkommunen:
Bruchsal, Heidelberg, Herrenberg, Horb am Neckar, Karlsruhe, Östringen, Rauenberg, Remshalden, Sindelfingen, Stetten am kalten Markt,
Tettnang, Wiesloch.
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Baden-Württemberg
Zuständiges Ministerium:
» Innenministerium Baden-Württemberg
Landesspezifische Informationsplattform:
» www.nkhr-bw.de
Aussagen wichtiger Parteien zur Haushaltsreform:
» Vergleich der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2006 in Baden-Württemberg
Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/UEberblick.pdf, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Neues_Kommunales_Haushaltsrecht/83771.html, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.nkhr-bw.de/, Zugriff am 22. Januar 2010
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