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HAUSHALTSREFORM IN BAYERN
[Stand: 22. Januar 2010]
Reformmodell:
In Bayern wurde beschlossen, dass die Kommunen zwischen der Einführung der Doppik und der Weiterführung der Kameralistik wählen können.
Bezeichnung des bayerischen Reformmodells:
"Neues Kommunales Finanzwesen" (NKFW)
Stand der Reformentwicklung:
Die Haushaltsreform ist bereits vom Landtag verabschiedet worden.
Übergangsfrist:
Die Doppik-Umstellung ist seit 2007 möglich. Der erste Gesamt-/Konzernabschluss ist fünf Jahre nach der Doppik-Umstellung
aufzustellen.
Reformkommunen:
Brunnthal, Dorfen, Eichstätt, Hallbergmoos, Königsbrunn, Kronach, Landsberg am Lech, Nürnberg, Puchheim, Putzbrunn,
Landkreis Bamberg, Landkreis Ebersberg, Landkreis Mühldorf am Inn, Landkreis Passau.
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Bayern
Zuständiges Ministerium:
» Bayerisches Staatsministerium des Inneren
Landesspezifische Informationsplattform:
» www.nkfw.de
Analyse des Koalitionsvertrags von CSU und FDP auf Aussagen zur Haushaltsreform:
» Analyse des Koalitionsvertrags
Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/UEberblick.pdf, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.stmi.bayern.de/buerger/kommunen/finanzen/detail/08206/, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.nkfw.de, Zugriff am 22. Januar 2010
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