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Haushaltsreformen in Brandenburg
[Stand: 22. Juni 2011]
LANDESEBENE:
Reformmodell:
Für die Landesverwaltung von Brandenburg ist die Einführung einer Form der
erweiterten Kameralistik geplant.
Elemente des Reformmodells sind u.a.: Budgetierung, Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), Kontraktmanagement.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Finanzmanagement (NFM)
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Haushaltsrecht des Landes Brandenburg
Zuständiges Ministerium:
» Ministerium der Finanzen Brandenburg
KOMMUNALE EBENE:
Reformmodell:
In Brandenburg wurde für die kommunale Ebene die Einführung der
Doppik beschlossen.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Kommunale Doppik
Umstellungsfristen:
Die Kommunen im Land Brandenburg müssen spätenstens ab dem Haushaltsjahr 2011 doppische
Haushaltspläne vorlegen. Für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans ist nach Ablauf des Haushaltsjahrs der erste doppische
Jahresabschluss aufzustellen. Spätestens für das zweite Jahr nach dem ersten doppischen Jahresabschluss ist der erste Gesamt-/Konzernabschluss vorzulegen.
Reformkommunen:
Gemeinde Boitzenburger Land, Landkreis Dahme-Spreewald, Amt Gerswalde,
Stadt Königs Wusterhausen,
Gemeinde Leegebruch,
Stadt Nauen, Landkreis Ostprignitz-Ruppin,
Stadt Potsdam.
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Brandenburg
Zuständiges Ministerium:
» Ministerium des Innern Brandenburg
Landesspezifische Informationsplattform:
» www.doppik-kom.brandenburg.de
Aussagen wichtiger Parteien zur Haushaltsreform:
» Analyse der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2009 in Brandenburg
Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/Uebersicht-Einfuehrung-Doppik.pdf, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.mi.brandenburg.de/, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.doppik-kom.brandenburg.de, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.mdf.brandenburg.de/, Zugriff am 22. Juni 2011
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