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HAUSHALTSREFORM IN BRANDENBURG
[Stand: 22. Januar 2010]
Reformmodell:
In Brandenburg wurde für die kommunale Ebene die Einführung der Doppik beschlossen. Eine Wahlmöglichkeit zur alternativen Einführung einer erweiterten Kameralistik ist nicht vorgesehen.
Bezeichnung des Reformmodells in Brandenburg:
"Kommunale Doppik"
Stand der Reformentwicklung:
Die Haushaltsreform ist bereits vom Landtag verabschiedet worden.
Übergangsfrist:
Die Übergangsfrist für die Doppik-Einführung in Brandenburg läuft bis Ende 2010. Der Gesamtabschluss (auch: Konzernabschluss) ist bis Ende 2012 aufzustellen.
Reformkommunen:
Boitzenburger Land, Königs Wusterhausen, Leegebruch, Nauen, Potsdam, Amt Gerswalde, Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Landkreis Dahme-Spreewald.
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Brandenburg
Zuständiges Ministerium:
» Ministerium des Innern Brandenburg
Landesspezifische Informationsplattform:
» www.doppik-kom.brandenburg.de
Aussagen wichtiger Parteien zur Haushaltsreform:
» Analyse der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2009 in Brandenburg
Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/UEberblick.pdf, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.mi.brandenburg.de/, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.doppik-kom.brandenburg.de, Zugriff am 22. Januar 2010
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