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HaushaltsSteuerung.de » Themen » Haushaltsreformen in Deutschland » Hessen

Haushaltsreformen in Hessen
16. April 2013



Bund BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH


LANDESEBENE:

Reformmodell:
Für die Landesverwaltung von Hessen ist die Einführung der Doppik vorgesehen. Elemente des Reformmodells sind u.a.: kaufmännisches Rechnungswesen, Produkthaushalt, Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), dezentrale Budgetierung, Kennzahlensysteme, innerbehördliche Leistungsverrechnung.

Bezeichnung des Reformprojekts:
Neue Verwaltungssteuerung (NVS)

Stand der Reformentwicklung:
Zum Stichtag 1.1.2009 hat das Land Hessen seine erste Eröffnungsbilanz aufgestellt. Für das Jahr 2009 ist erstmals ein Gesamtabschluss vorgelegt worden.

Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Haushaltsrecht des Landes Hessen

Zuständiges Ministerium:
» Hessisches Ministerium der Finanzen



KOMMUNALE EBENE:

Reformmodell:
Hessen hat für die kommunale Ebene die Einführung der Doppik beschlossen. Ehemals bestand ein Wahlrecht zwischen Doppik und erweiterter Kameralistik (weitere Informationen: Blog-Eintrag vom 26.2.2012).

Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem (NKRS)

Umstellungsfristen:
Die Kommunen im Land Hessen konnten bis 2009 ihr Wahlrecht ausüben und einen ersten doppischen Haushaltsplan vorlegen. Sofern die Doppik gewählt wurde, ist für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans nach Ablauf des Haushaltsjahrs der erste doppische Jahresabschluss aufzustellen. Spätestens für das Jahr 2015 ist der erste Gesamt-/Konzernabschluss vorzulegen.
Mit Abschaffung des früheren Wahlrechts und Einführung der Doppik-Pflicht haben diejenigen Kommunen, die sich aufgrund des ursprünglichen Wahlrechts gegen die Doppik entschieden haben, ab dem Haushaltsjahr 2015 doppische Haushaltspläne und Jahresabschlüsse aufzustellen. Der erste Gesamt-/Konzernabschluss ist spätestens zum Jahr 2021 aufzustellen (weitere Informationen: Blog-Eintrag vom 26.2.2012).

Reformkommunen:
Landkreis Darmstadt-Dieburg (290.000 Einwohner) | Stadt Dreieich (40.000 Einwohner) | Lahn-Dill-Kreis (255.000 Einwohner)

Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Hessen

Zuständiges Ministerium:
» Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Stand der Doppik-Umstellung:
» Verbreitung der kommunalen Doppik in Deutschland (Blog-Eintrag vom 22.6.2017)



Eventuell auch für Sie von Interesse:
» Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Länder (inkl. Haushaltsrechnungen)
» Linksammlung zu den mittelfristigen Finanzplänen der Länder
» Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten
» Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Länder und Kommunen)
» Linksammlung zu doppischen Eröffnungsbilanzen (Länder und Kommunen)
» Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Länder und Kommunen)
» Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
» Blog-Einträge zum Thema "Doppik"
» Aufsätze zum Thema "Neues Haushalts- und Rechnungswesen"
» Vorträge/Präsentationen zum Thema "Neues Haushalts- und Rechnungswesen"
» Doppik-Praxisberichte aus Sicht von Politik und Verwaltung
» Zitate zum Thema "Reformen | Veränderung"
» Haushaltsuhr des Landes Hessen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger