Bezeichnung des Reformprojekts:
Neue Verwaltungssteuerung (NVS)
Stand der Reformentwicklung:
Zum Stichtag 1.1.2009 hat das Land Hessen seine erste Eröffnungsbilanz aufgestellt.
Für das Jahr 2009 ist erstmals ein Gesamtabschluss vorgelegt worden.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem (NKRS)
Umstellungsfristen:
Die Kommunen im Land Hessen konnten bis 2009 ihr Wahlrecht ausüben und einen ersten
doppischen Haushaltsplan vorlegen. Sofern die Doppik gewählt wurde, ist für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans nach Ablauf des
Haushaltsjahrs der erste doppische Jahresabschluss aufzustellen.
Spätestens für das Jahr 2015 ist der erste Gesamt-/Konzernabschluss vorzulegen.
Mit Abschaffung des früheren Wahlrechts und Einführung der Doppik-Pflicht haben diejenigen Kommunen, die sich aufgrund des ursprünglichen Wahlrechts gegen die Doppik entschieden haben, ab dem Haushaltsjahr 2015
doppische Haushaltspläne und Jahresabschlüsse aufzustellen. Der erste Gesamt-/Konzernabschluss ist spätestens zum Jahr
2021 aufzustellen
(weitere Informationen: Blog-Eintrag vom 26.2.2012).