|
Haushaltsreformen in Nordrhein-Westfalen
[Stand: 22. Juni 2011]
LANDESEBENE:
Reformmodell:
Für die Landesverwaltung von Nordrhein-Westfalen ist die Einführung der
Doppik geplant.
Elemente des Reformmodells sind u.a.: Integrierte Verbundrechnung (IVR), Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), Controlling,
kaufmännisches Rechnungswesen, Produkthaushalt.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Einführung von Produkthaushalten zur Outputorientierten Steuerung. Neues Rechnungswesen (EPOS.NRW)
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Haushaltsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen
Zuständiges Ministerium:
» Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Webseite des Reformprojekts:
» www.epos.nrw.de
KOMMUNALE EBENE:
Reformmodell:
In Nordrhein-Westfalen wurde für die kommunale Ebene die Einführung der
Doppik beschlossen.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Umstellungsfristen:
Die Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen müssen spätenstens ab dem Haushaltsjahr 2009 doppische
Haushaltspläne vorlegen. Für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans ist nach Ablauf des Haushaltsjahrs
der erste doppische Jahresabschluss aufzustellen. Spätestens für das Jahr 2010 ist der erste Gesamt-/Konzernabschluss vorzulegen.
Reformkommunen:
Stadt Brühl, Stadt Dortmund, Stadt Düsseldorf, Kreis Gütersloh,
Gemeinde Hiddenhausen, Stadt Moers, Stadt Münster, Stadt Vlotho.
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Nordrhein-Westfalen
Zuständiges Ministerium:
» Innenministerium Nordrhein-Westfalen
Landesspezifische Informationsplattformen:
» www.neues-kommunales-finanzmanagement.de
Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/Uebersicht-Einfuehrung-Doppik.pdf, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.im.nrw.de/bue/25.htm, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.neues-kommunales-finanzmanagement.de/cms/website.php, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.fm.nrw.de/, Zugriff am 22. Juni 2011
- https://www.epos.nrw.de/, Zugriff am 22. Juni 2011
|
|