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HAUSHALTSREFORM IN NORDRHEIN-WESTFALEN

[Stand: 22. Januar 2010]
Reformmodell:
In Nordrhein-Westfalen wurde für die kommunale Ebene die Einführung der Doppik beschlossen. Eine Wahlmöglichkeit zur alternativen Einführung einer erweiterten Kameralistik ist nicht vorgesehen.

Bezeichnung des nordrhein-westfälischen Reformmodells:
"Neues Kommunales Finanzmanagement" (NKF)

Stand der Reformentwicklung:
Die Haushaltsreform ist bereits vom Landtag verabschiedet worden.

Übergangsfrist:
Die Übergangsfrist für die Doppik-Einführung in Nordrhein-Westfalen läuft bis Ende 2008. Der Gesamtabschluss (auch: Konzernabschluss) ist bis Ende 2010 aufzustellen.

Reformkommunen:
Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Hiddenhausen, Moers, Münster, Vlotho, Kreis Gütersloh.

Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Nordrhein-Westfalen

Zuständiges Ministerium:
» Innenministerium Nordrhein-Westfalen

Landesspezifische Informationsplattform:
» www.neues-kommunales-finanzmanagement.de






Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/UEberblick.pdf, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.im.nrw.de/bue/25.htm, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.neues-kommunales-finanzmanagement.de/cms/website.php, Zugriff am 22. Januar 2010

© Andreas Burth   |   Impressum