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Haushaltsreformen im Saarland


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[Stand: 22. Juni 2011]   
LANDESEBENE:

Reformmodell:
Für die Landesverwaltung des Saarlandes ist die Einführung einer Form der erweiterten Kameralistik geplant.

Bezeichnung des Reformprojekts:
Neue Steuerung

Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Haushaltsrecht des Landes Saarland

Zuständiges Ministerium:
» Ministerium der Finanzen Saarland



KOMMUNALE EBENE:

Reformmodell:
Im Saarland wurde für die kommunale Ebene die Einführung der Doppik beschlossen.

Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Rechnungswesen (NKR)

Umstellungsfristen:
Die Kommunen im Saarland müssen spätenstens ab dem Haushaltsjahr 2010 doppische Haushaltspläne vorlegen. Für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans ist nach Ablauf des Haushaltsjahrs der erste doppische Jahresabschluss aufzustellen. Spätestens für das Jahr 2014 ist der erste Gesamt-/Konzernabschluss vorzulegen.

Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht im Saarland

Zuständiges Ministerium:
» Ministerium für Inneres und Sport Saarland

Landesspezifische Informationsplattform:
» NKR Saarland




Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/Uebersicht-Einfuehrung-Doppik.pdf, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.saarland.de/SID-3E724395-B19FD84A/4283.htm, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.saarland-nkr.de/, Zugriff am 22. Juni 2011
- http://www.saarland.de/ministerium_finanzen.htm, Zugriff am 22. Juni 2011


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum