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HAUSHALTSREFORM IM SAARLAND
[Stand: 22. Januar 2010]
Reformmodell:
Im Saarland wurde für die kommunale Ebene die Einführung der Doppik beschlossen. Eine Wahlmöglichkeit zur alternativen Einführung einer erweiterten Kameralistik ist nicht vorgesehen.
Bezeichnung des Reformmodells im Saarland:
"Neues Kommunales Rechnungswesen" (NKR)
Stand der Reformentwicklung:
Die Haushaltsreform ist bereits vom Landtag verabschiedet worden.
Übergangsfrist:
Die Übergangsfrist für die Doppik-Einführung im Saarland läuft bis Ende 2008. Der Gesamtabschluss (auch: Konzernabschluss) ist bis Ende 2014 aufzustellen.
Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht im Saarland
Zuständiges Ministerium:
» Ministerium für Inneres und Sport Saarland
Landesspezifische Informationsplattform:
» NKR Saarland
Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/UEberblick.pdf, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.saarland.de/SID-3E724395-B19FD84A/4283.htm, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.saarland-nkr.de/, Zugriff am 22. Januar 2010
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