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HAUSHALTSREFORM IN SACHSEN

[Stand: 22. Januar 2010]
Reformmodell:
In Sachsen wurde für die kommunale Ebene die Einführung der Doppik beschlossen. Eine Wahlmöglichkeit zur alternativen Einführung einer erweiterten Kameralistik ist nicht vorgesehen.

Bezeichnung des sächsischen Reformmodells:
"Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen" (NKHR)

Stand der Reformentwicklung:
Die Haushaltsreform ist bereits vom Landtag verabschiedet worden.

Übergangsfrist:
Spätestens bis Ende 2012 müssen alle sächsischen Kommunen auf die Doppik umgestellt haben. Die Übergangsfrist für die Aufstellung des Gesamtabschlusses läuft bis Ende 2016.

Reformkommunen:
Grünhain-Beierfeld, Pirna.

Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Sachsen

Zuständiges Ministerium:
» Staatsministerium des Innern Sachsen

Aussagen wichtiger Parteien zur Haushaltsreform:
» Analyse von Landtagswahlprogrammen und Koalitionsvertrag in Sachsen (2009)







Quellen:
- http://doppikvergleich.de/uploads/tx_jpdownloads/UEberblick.pdf, Zugriff am 22. Januar 2010
- http://www.kommunale-verwaltung.sachsen.de/826.htm, Zugriff am 22. Januar 2010

© Andreas Burth   |   Impressum