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HaushaltsSteuerung.de » Themen » Haushaltskonsolidierung » Kommunalschuldenbremse per Nachhaltigkeitssatzung

Kommunalschuldenbremse per Nachhaltigkeitssatzung
Ein Interview mit Michael Gelb (FDP-Fraktionsvorsitzender in Hockenheim)

31. Mai 2012



Die rund 21.000 Einwohner zählende Stadt Hockenheim im Nordwesten Baden-Württembergs hat in einer fraktionsübergreifenden Initiative eine Nachhaltigkeitssatzung verabschiedet. Kernbestandteil dieser Satzung ist eine Schuldenbremse auf kameraler Basis.

HaushaltsSteuerung.de sprach zur Nachhaltigkeitssatzung mit Michael Gelb (Bild), dem FDP-Fraktionsvorsitzenden in Hockenheim.

Michael Gelb (FDP-Fraktionsvorsitzender in Hockenheim)

HaushaltsSteuerung.de: Herr Gelb, die Stadt Hockenheim hat eine Nachhaltigkeitssatzung mit integrierter Schuldenbremse verabschiedet. Wie ist die Idee dazu entstanden? Gab es Vorbilder?

Gelb: Eine Fraktion hatte im Rahmen der Haushaltsberatungen ein Neuverschuldungsverbot beantragt. Es gab aber keinen konkreten Formulierungsvorschlag. Daraufhin kam es zur Zusammenarbeit zwischen drei Fraktionen. Vorbild war die Regelung in der Mannheimer Hauptsatzung.

HaushaltsSteuerung.de: Wie ist es gelungen, dass es in Hockenheim zu einer quasi fraktionsübergreifenden Lösung gekommen ist? Gibt es einer erkennbaren Entschuldungswillen über die Parteigrenzen hinweg?

Gelb: Ja, den fraktionsübergreifenden Entschuldungswillen gibt es bei uns. Unser primäres Ziel war jedoch, die Schulden zunächst nicht noch weiter ansteigen zu lassen. Dass alle beteiligten Fraktionen bis zum Ende mitgezogen haben, zeigt am Besten die Ernsthaftigkeit. Immerhin sind damit erhebliche Einschränkungen verbunden.

HaushaltsSteuerung.de: Ist aus Ihrer Sicht eine fraktionsübergreifende Lösung wichtig, damit am Ende und vor allem bei etwaigen schwierigen Rahmenbedingungen die Ziele der Schuldenbremse tatsächlich erreicht werden?

Gelb: Ja, eine breite Mehrheit halte ich für ein wesentliches Erfolgskriterium einer Schuldenbremse. Denn der reine Beschluss ist einfach, schwierig wird es spätestens bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplans. Dort wird sich zeigen, wie viel die Satzung wert ist, immerhin kann sie durch einfachen Beschluss wieder rückgängig gemacht werden. Nach den ersten kleineren Entscheidungen nach der Verabschiedung bin ich jedoch zuversichtlich, dass die Satzung nicht in Frage gestellt wird.

HaushaltsSteuerung.de: Einzelne andere Städte haben Schuldenbremsen in ihre Hauptsatzung integriert. Wieso ist Hockenheim hier mit einer eigenen Nachhaltigkeitssatzung einen anderen Weg gegangen?

Gelb: Wir stießen bei der Suche nach funktionierenden Beispielen für Neuverschuldungsverbote auf die Regelung in der Hauptsatzung der Stadt Mannheim. Diese ergänzten wir durch einen Passus für Mehreinnahmen und beantragten bei der Verwaltung eine Ergänzung der Hockenheimer Hauptsatzung. Die Verwaltung fragte daraufhin bei der Rechtsaufsicht nach. Von dort kam der Hinweis, dass eine solche Regelung nicht zum üblichen Katalog einer Hauptsatzung gehöre. Eine Aufnahme sei zwar dennoch möglich, man gab uns aber gleichzeitig den Hinweis, dass eine eigenständige Nachhaltigkeitssatzung die bessere Alternative sein könnte.

HaushaltsSteuerung.de: Was ist das Hauptziel oder die Kernziele der per Satzung geregelten Schuldenbremse? Hätte der Stadtrat nicht einfach Jahr für Jahr bei den Haushaltsberatungen die entsprechenden Weichen stellen können? Wo liegen die Vorteile einer separaten Satzungsregelung?

Gelb: Es sind zwei Hauptziele: Erstens dürfen in keinem Jahr des Finanzplanungszeitraums die jeweils neuen Schulden die jeweilige ordentliche Tilgung überschreiten. Das sorgt dafür, dass auf keinen Fall neue Schulden hinzukommen. Zweitens dürfen außerplanmäßige Mehreinnahmen nur zur Schuldentilgung oder zum Auffüllen der Rücklage verwendet werden. Das stellt sicher, dass z.B. bei unerwartet hohen Gewerbesteuereinnahmen tatsächlich Schulden abgebaut werden und das Geld nicht sofort Begehrlichkeiten weckt.
Ja, theoretisch könnte der Gemeinderat das jedes Jahr neu beschließen. Doch dann würden jedes Jahr die wünschenswerten Einzelprojekte gegen den Konsolidierungskurs gestellt und es gäbe lange Diskussionen. So haben wir eine klare und dauerhafte Regelung. Das erleichtert auch der Verwaltung die Arbeit. Sie weiß bereits lange vor dem Aufstellen des Haushaltes, welche Randbedingungen eingehalten werden müssen und kann daher von Anfang an einen zustimmungsfähigen Vorschlag ausarbeiten.

HaushaltsSteuerung.de: Neben der Schuldenbremse enthält die Nachhaltigkeitssatzung auch eine Regelung zur Verwendung von Mehreinnahmen. Wieso?

Gelb: Eine Regelung zur Verwendung von Mehreinnahmen hat wir im Jahr 2011 bereits einstimmig als einfachen Beschluss im Gemeinderat getroffen. Nachdem das Neuverschuldungsverbot Satzungsqualität bekam, erschien es uns sinnvoll, die Mehreinnahmen-Regelung als bereits bestehendes Instrument und sinnvolle Ergänzung mit in die Nachhaltigkeitssatzung aufzunehmen.

HaushaltsSteuerung.de: Wie ist der Wiederhall aus der Bevölkerung zu der Initiative - wird das Ganze begrüßt oder angesichts etwaiger merklicher, aber für die Umsetzung ggf. notwendiger, Konsolidierungsschritte skeptisch gesehen?

Gelb: Bis jetzt wurde nur die Satzung beschlossen. Konkrete Auswirkungen sind noch nicht sichtbar, von daher halten sich die Rückmeldungen der breiten Öffentlichkeit noch in Grenzen. Die informierten Betrachter der Kommunalpolitik haben es aber sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen. Inwieweit die Bevölkerung bei notwendigen Konsolidierungsschritten skeptisch reagiert, wird sich bei der Haushaltsverabschiedung zeigen.

HaushaltsSteuerung.de: Inwieweit fand die Initiative zur Nachhaltigkeitssatzung in der Kernverwaltung Unterstützung? Zuweilen wird ja von Hauptverwaltungsbeamten und Kämmerern vorgetragen, man selbst würde gerne konsolidieren, aber die Politik spiele nicht mit.

Gelb: Zunächst kam energischer Gegenwind, dieser führte erst zur fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit. Als unser Vorschlag dann auf dem Tisch lag, entwickelte die Verwaltung skizzenhaft eine Alternative. Diese lag jedoch nicht in beschlussfähiger Fassung vor und wurde von uns vor allem deswegen abgelehnt, weil die Verschuldung damit zunächst noch weiter angestiegen wäre. Das war für uns nicht akzeptabel. Jetzt sind wir gespannt wie die Verwaltung mit dem klaren Auftrag bei der Aufstellung des Entwurfs für den kommenden Haushaltsplan umgeht.

HaushaltsSteuerung.de: Derartige Vorstöße wecken manchmal das Interesse über die Stadtgrenzen hinaus. Haben Sie schon von Interessensbekundungen aus anderen Kommunen erfahren?

Gelb: Ja, es gab Anfragen aus dem Verbreitungsgebiet unserer Tageszeitungen, d.h. vor allem aus dem Rhein-Neckar-Kreis. Dort wurde die Satzung bereits mehrfach in Haushaltsreden der Fraktionen angesprochen und stieß auch bei mancher Verwaltung auf Interesse. Außerdem liegen uns Anfragen aus größeren Städten in Baden-Württemberg vor, u.a. lässt gerade eine Fraktion im Freiburger Gemeinderat die Satzung prüfen.


Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitssatzung in Hockenheim:
» Hockenheim verabschiedet Nachhaltigkeitssatzung, Blog-Eintrag vom 1. Mai 2012




©  Andreas Burth, Marc Gnädinger