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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Abgabenordnung (AO)

Die Abgabenordnung (AO) ist ein Gesetz, das allgemeine Regelungen zum Abgabenrecht enthält. Die Abgabenordnung wird manchmal aufgrund ihrer Bedeutung für das Abgabenrecht umgangssprachlich auch als "abgabenrechtliche Verfassung" bezeichnet. Die Regelungen der Abgabenordnung entfalten ihre Wirkung auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge).

Spezifische Regelungen zu bestimmten Abgaben finden sich im sonstigen Abgabenrecht. So werden beispielsweise konkrete, steuerspezifische Regelungen werden in den jeweiligen Steuergesetzen (z.B. Gewerbesteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz) festgeschrieben.

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"



Weitere Informationen:
» Abgabenordnung (AO)
» Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger