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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Abgangsanordnung

Bei einer Abgangsanordnung handelt es sich um eine Kassenanordnung, die dazu dient, den Anordnungsbetrag einer bereits erteilten Annahme- oder Auszahlungsanordnung zu vermindern. Abgangsanordnungen dienen folglich Korrekturzwecken.

Sofern die Abgangsanordnung die Annahme einer Einzahlung betrifft, spricht man von einer sog. Annahmeabgangsanordnung. Im Falle einer Auszahlung von einer Auszahlungsabgangsanordnung. Bei Auszahlungsabgangsanordnungen ist darauf zu achten, dass selbige der Kasse rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin zugeleitet wird, damit kein zu hoher Betrag ausgezahlt wird.

Abgangsanordnungen unterscheiden sich von den Absetzungsanordnungen dadurch, dass bei Abgangsanordnungen lediglich der Soll-Betrag herabgesetzt wird. Bei Absetzungsanordnungen wird im Vergleich hierzu sowohl der Soll-Betrag als auch der Ist-Betrag vermindert/abgesetzt (sog. Rotabsetzung).

Gegensatz: Zugangsanordnung.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Anordnungswesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger