Das Abgeld (auch: Damnum, Disagio) ist ein bei der
Kreditgewährung oder bei Wertpapierausgabe vereinbarter,
i.d.R. prozentual angegebener Abschlag vom Nennwert.
Beispiel: Für einen Kredit im Nennwert von 10.000 Euro sei ein Abgeld von 10% vereinbart worden. Somit wird
vom Kreditgeber an den Kreditnehmer nur ein Betrag von 9.000 Euro ausgezahlt. Zurückzuzahlen und zu verzinsen
hat der Kreditnehmer indes den vollen Betrag von 10.000 Euro. Das Abgeld kann folglich als vorausbezahlte Zinsen
interpretiert werden.