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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine alternative Bezeichnung für die Kapitalertragsteuer. Der Begriff der Abgeltungsteuer rührt daher, dass der Steuerabzug in Höhe von 25% bei Kapitalerträgen eine abgeltende Wirkung hat, d.h. der Steuerpflichtige muss die bereits versteuerten Kapitalerträge nicht noch einmal in der Steuererklärung angeben.

Die Abgeltungsteuer ist eine spezielle Erhebungsform der Einkommensteuer.



Weitere Informationen:
» §§43-45e Einkommensteuergesetz (EStG)

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum