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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer ist eine alternative Bezeichnung für die
Kapitalertragsteuer. Der Begriff der Abgeltungsteuer rührt daher, dass der
Steuerabzug in Höhe von 25% bei Kapitalerträgen eine abgeltende Wirkung hat, d.h. der Steuerpflichtige muss
die bereits versteuerten Kapitalerträge nicht noch einmal in der Steuererklärung angeben.
Die Abgeltungsteuer ist eine spezielle Erhebungsform der
Einkommensteuer.

Weitere Informationen:
» §§43-45e Einkommensteuergesetz (EStG)
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