Als Ablieferung bezeichnet man im Kontext des
Kassenwesens die z.B. durch eine
Zahlstelle vorgenommene Abführung von Beträgen an die
Kasse. Dies geschieht i.d.R. per Überweisung
oder durch einen Buchausgleich. Ablieferungen sind Zahlungen und werden auch als solche gebucht.
Im
haushaltsrechtlichen Sinne handelt es sich bei Ablieferungen um Zahlungen von
Bundesbetrieben,
Landesbetrieben,
Eigenbetrieben und
Sondervermögen an den jeweiligen
Kernhaushalt. Unter die Ablieferungen fallen hierbei die
Gewinnablieferungen und die Kapitalrückzahlungen. Die Ablieferungen müssen in ihrer Höhe nicht notwendigerweise dem
Saldo des Wirtschaftsergebnisses des Bundesbetriebs, Landesbetriebs, Eigenbetriebs oder Sondervermögens entsprechen.