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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ablieferung

Als Ablieferung bezeichnet man im Kontext des Kassenwesens die z.B. durch eine Zahlstelle vorgenommene Abführung von Beträgen an die Kasse. Dies geschieht i.d.R. per Überweisung oder durch einen Buchausgleich. Ablieferungen sind Zahlungen und werden auch als solche gebucht.

Im haushaltsrechtlichen Sinne handelt es sich bei Ablieferungen um Zahlungen von Bundesbetrieben, Landesbetrieben, Eigenbetrieben und Sondervermögen an den jeweiligen Kernhaushalt. Unter die Ablieferungen fallen hierbei die Gewinnablieferungen und die Kapitalrückzahlungen. Die Ablieferungen müssen in ihrer Höhe nicht notwendigerweise dem Saldo des Wirtschaftsergebnisses des Bundesbetriebs, Landesbetriebs, Eigenbetriebs oder Sondervermögens entsprechen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Kassenwesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger