Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » A » Ablösevertrag

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Ablösevertrag

Unter einen Ablösevertrag versteht man einen Vertrag, der zwischen einer Gebietskörperschaft und einer künftig zur Zahlung eines Beitrags (z.B. Erschließungsbeitrag) verpflichteten Person/Organisation geschlossen werden kann. Im Rahmen des Ablösevertrags wird vereinbart, dass die zukünftig beitragspflichtige Person/Organisation bereits vor Entstehen der Beitragspflicht einen sog. Ablösebetrag zahlt. Im Gegenzug entfällt die spätere Zahlung des (eigentlichen) Beitrags. Der Ablösebetrag bleibt hierbei fix, d.h. er erhöht oder vermindert sich auch nicht, wenn er sich im Nachhinein betragsmäßig als zu niedrig bzw. zu hoch herausstellt.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger