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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Abschluss, kassenmäßiger

Der kassenmäßige Abschluss (auch: Kassenabschluss) ist eine Rechnung über ein abgelaufenes Haushaltsjahr. Er ist ein Bestandteil der kameralen Jahresrechnung.

Im kassenmäßigen Abschluss werden die im Haushaltsplan angesetzten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben aufsummiert und den tatsächlich im abgelaufenen Haushaltsjahr durch die Kasse realisierten, aufsummierten Zahlungen (Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben) gegenübergestellt. Weichen die Soll-Werte von den Ist-Werten ab, so ergeben sich hieraus sog. Kassenreste.

Des Weiteren wird im kassenmäßigen Abschluss der neue buchmäßige Kassenbestand errechnet.

Beispiele für kassenmäßige Abschlüsse:
- Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg): Kassenmäßiger Abschluss 2004
- Stadt Essen (Nordrhein-Westfalen): Kassenmäßiger Abschluss 2005


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum