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Abschlusszwang
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Abschlusszwang
Als Abschlusszwang (auch: Kontrahierungszwang) bezeichnet man eine aufgrund gesetzlicher
Vorschriften bestehende Pflicht, einen Vertrag mit jedermann abzuschließen, der dem
Betroffenen ein entsprechendes Vertragsangebot unterbreitet.
Der Abschlusszwang ist folglich als Ausnahme von Grundsatz der Vertragsfreiheit zu verstehen.
Abschlusszwang besteht z.B. für:
- Gesetzliche Krankenkassen
- Versicherungsunternehmen bzgl. Kfz-Haftpflichtversicherungen
- Verkehrsbetriebe (z.B. Öffentlicher Personennahverkehr, Deutsche Bahn)
- Ggf. für Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung
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