Bilanzielle Abschreibungen haben Aufwandscharakter
(in Abgrenzung zum Kostencharakter von kalkulatorischen Abschreibungen).
Die geplanten
bilanziellen Abschreibungen sind im Ergebnishaushalt
zu veranschlagen. Die in der Rechnungsperiode tatsächlich realisierten bilanziellen Abschreibungen werden in der
Ergebnisrechnung ausgewiesen.