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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Abschreibung, degressive

Bei der degressiven Abschreibung wird der jährliche Abschreibungsbetrag durch Multiplikation des aktuellen Buchwerts mit einem konstanten Prozentsatz (z.B. 20%) errechnet. Folge dieser Abschreibungsmethode ist, dass die Abschreibungsbeträge im Zeitablauf sinken und dass die Abschreibung auf einen Buchwert von 0 Euro sehr lange dauern würde. Aus diesem Grund ist i.d.R. ein späterer Umstieg auf die lineare Abschreibung zulässig.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum