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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Abschreibung, lineare

Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten gleichmäßig (linear) über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes abgeschrieben. Der Vermögensgegenstand wird hierbei i.d.R. auf einen Buchwert von 0 Euro bzw. einen Erinnerungswert von 1 Euro abgeschrieben.

Der jährliche Abschreibungsbetrag errechnet sich bei der linearen Abschreibung über:
Berechnung: lineare Abschreibung

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum