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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Abschreibung, planmäßige

Die planmäßige Abschreibung erfasst den Werteverzehr von langlebigen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Hierbei werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Vermögensgegenstandes auf die Nutzungsdauer verteilt. Die Abschreibung kann hierbei entweder linear oder degressiv erfolgen. Bei der linearen Abschreibung sind die Abschreibungsbeträge konstant, während die Abschreibungsbeträge bei der degressiven Methode im Zeitablauf fallen. Ebenfalls möglich ist die Leistungsabschreibung, bei der sich die Abschreibungsbeträge nach dem Ausmaß der Nutzung des Vermögensgegenstandes richten. Die lineare Abschreibung ist im öffentlichen Sektor die am häufigsten anzuwendende Abschreibungsmethode.

Planmäßige Abschreibungen werden in der Doppik in Form ordentlicher Aufwendungen im Ergebnishaushalt geplant. Im Rahmen der Rechnungslegung werden sie analog hierzu in der Ergebnisrechnung ausgewiesen. Planmäßige Abschreibungen sind folglich relevant für den Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses.

Gegensatz: außerplanmäßige Abschreibung.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger