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Abschreibungsprozentsatz [Definition]
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Abschreibungsprozentsatz
Der Abschreibungsprozentsatz ist derjenige Prozentsatz vom ursprünglichen Wert des
Vermögensgegenstandes
bzw. z.T. auch vom Restbuchwert
bei degressiver Abschreibung,
der im betrachteten Jahr abgeschrieben
wird. Im Falle der linearen Abschreibung
ergibt sich der Abschreibungsprozentsatz über 100 geteilt durch die
Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes.
Beispiel:
Die Polizei hat ein neues Einsatzfahrzeug gekauft, das über 10 Jahre genutzt werden soll und linear abzuschreiben ist. Der Abschreibungsprozentsatz beträgt somit 10% pro Jahr.
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