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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Abzugskapital
Als Abzugskapital bezeichnet man in der
Kameralistik den bei kostenrechnenden Einrichtungen aus
Beiträgen und ähnlichen
Entgelten sowie aus
Zuweisungen und
Zuschüssen aufgebrachten Kapitalanteil.
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