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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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80-20-Regel

Die 80-20-Regel (auch: Pareto-Prinzip) geht zunächst davon aus, dass man einen bestimmten Gesamtaufwand (z.B. Zeitaufwand, finanzieller Aufwand) zu 100 Prozent leisten muss, um ein bestimmtes Ziel zu 100 Prozent zu erreichen. Aufbauend auf dieser Grundüberlegung postuliert die 80-20-Regel konkret, dass sich 80 Prozent des angestrebten Ziels mit 20 Prozent des Gesamtaufwands erreichen lassen. Um die verbliebenen 20 Prozent des Ziels (und damit einen Zielerreichungsgrad von 100 Prozent) zu erreichen, müssen hingegen 80 Prozent des Gesamtaufwands investiert werden.

In anderen Worten bedeutet die 80-20-Regel, dass bereits mit relativ wenig Einsatz ein hoher Zielerreichungsgrad realisiert werden kann. Um allerdings das Ziel vollständig zu erreichen ("Perfektion"), ist ein verhältnismäßig viel höherer zusätzlicher Einsatz nötig. Der Grenzertrag nimmt also mit steigendem Aufwand ab, d.h. mit jeder zusätzlichen Aufwandseinheit wird stets ein kleinerer Prozentwert des Ziels erreicht als dies bei der jeweils vorherigen Aufwandseinheit der Fall war.

Die 80-20-Regel ist ein Handlungsgrundsatz, der den handelnden Akteuren dabei helfen soll, Prioritäten zu setzen und die Effizienz zu steigern. Eine Anwendung der 80-20-Regel kann somit zum Beispiel darin bestehen, dass man bei Ressourcenknappheit nicht danach strebt, mit allen verfügbaren Ressourcen ein einziges Ziel zu 100 Prozent zu erreichen, sondern stattdessen besser fünf Ziele mit je 20 Prozent der verfügbaren Ressourcen angeht, um sie jeweils zu 80 Prozent zu erreichen.

80-20-Regel bzw. Achtzig-Zwanzig-Regel - Definition in graphischer Darstellung

Siehe auch:
- Zitate zum Thema "Ziele | Zielerreichung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger