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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Äquivalenzprinzip
Das Äquivalenzprinzip (auch: Entgeltprinzip) besagt, dass
öffentlich-rechtliche Abgaben als Gegenleistung für erbrachte
öffentliche Leistungen erhoben werden.
Öffentlich-rechtliche Abgaben, die sich am Äquivalenzprinzip ausrichten sind z.B.
Gebühren und
Beiträge.
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