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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Äquivalenzziffernkalkulation

Die Äquivalenzziffernkalkulation ist ein Kalkulationsverfahren im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung. Sie dient vornehmlich der Ermittlung der Stückkosten eines Kostenträgers (Produkt bzw. Leistung).

Die Äquivalenzziffernkalkulation findet Anwendung, wenn die Produkte bzw. Leistungen zwar nicht vollkommen homogen sind, sich aber doch relativ ähnlich sind und darüber hinaus ein über den Zeitablauf konstantes Kostenverhältnis zueinander haben.

Die Idee hinter der Äquivalenzziffernkalkulation ist, dass zunächst einem sog. Referenzprodukt die Äquivalenzziffer 1 zugeordnet wird. Die anderen Produkte erhalten dann eine Äquivalenzziffer, die ihrem Kostenverhältnis zum Referenzprodukt entspricht. Im nächsten Schritt werden die Stückkosten des Referenzproduktes ermittelt. Darauf aufbauend lassen sich dann mit Hilfe der Äquivalenzziffern die Stückkosten der anderen Produkte berechnen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger