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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Alkopopsteuer (AlkopopSt)

Die Alkopopsteuer (AlkopopSt) ist eine Verbrauchsteuer, deren Steueraufkommen dem Bund zufließt. Steuergegenstand sind alkoholhaltige Süßgetränke (sog. Alkopops). Ziel der Alkopopsteuer ist v.a. der Schutz junger Menschen. Es handelt sich insofern in der Tendenz um eine Lenkungssteuer, bei der die Erzielung von Einnahmen nicht der Hauptzweck ist.

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"



Weitere Informationen:
» Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum
   Schutz junger Menschen (Alkopopsteuergesetz - AlkopopStG)

» Verordnung über das Verfahren zur Berechnung des Netto-Mehraufkommens der nach dem
   Alkopopsteuergesetz erhobenen Alkopopsteuer (AlkopopStV)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger