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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Alkopopsteuer
Die Alkopopsteuer ist eine Verbrauchsteuer, deren Steueraufkommen dem Bund zufließt. Steuergegenstand sind alkoholhaltige Süßgetränke (sog. Alkopops).
Ziel der Alkopopsteuer ist v.a. der Schutz junger Menschen. Es handelt sich insofern in der Tendenz um eine
Lenkungssteuer, bei der die Erzielung von Einnahmen nicht der Hauptzweck ist.

Weitere Informationen:
» Alkopopsteuergesetz (AlkopopStG)
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