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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Allgemeine Umlagenquote

Die allgemeine Umlagenquote ist eine Finanzkennzahl von Gemeindeverbänden. Sie bestimmt sich in der Doppik, indem die Erträge aus der allgemeinen Umlage durch die ordentlichen Erträge geteilt werden.

Allgemeine Umlagenquote = Erträge aus der allgemeinen Umlage * 100 / ordentliche Erträge

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu doppischen Haushaaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger