Als Allowable Costs bezeichnet man im Kontext der Zielkostenrechnung die durch den Markt vorgegebene Kostenobergrenze
für die Erstellung eines Produktes
bzw. die Erbringung einer Leistung. Die Allowable Costs berechnen sich als Differenz
zwischen dem Marktpreis und dem seitens des Unternehmens vorgesehenen Erfolg je Produkt bzw. je Leistungseinheit.
Die allermeisten von öffentlichen Verwaltungen angebotenen Leistungen werden nicht auf Wettbewerbsmärkten gehandelt. Allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. stehen eine Reihe öffentlicher (wirtschaftlicher) Unternehmen mit ihren Leistungen in direkter Konkurrenz zur Privatwirtschaft. Das gilt beispielsweise für öffentliche Bädergesellschaften. Gerade in derartigen Bereichen können dann auch Größen wie die Allowable Costs von besonderer Relevanz sein.