Unter Alternativkosten (auch: Opportunitätskosten) versteht man in der
in der Kostenrechnung die
Erlöse,
die einem Unternehmen bzw. einer öffentlichen Verwaltung bei mehreren Alternativen durch die Entscheidung für die eine Alternative und gegen die
andere Alternative entgehen.
Beispiel: Eine Stadt
habe 1.000.000 Euro, die sie entweder auf dem Bankkonto zu 5% Zinsen anlegen kann (Alternative 1) oder die sie zum
Bau eines Sportplatzes einsetzen kann (Alternative 2). Entscheidet sich die Stadt nun, Alternatie 2 durchzuführen,
so muss sie dieser Alternative zusätzlich die Alternativkosten von Alternative 1 berechnen (d.h. 5% Zinsen von
1.000.000 Euro = 50.000 Euro). Hintergrund ist, dass Alternative 2 Kapital in Höhe von 1.000.000 Euro bindet. Hierdurch
entgehen der Stadt aus kalkulatorischer Perspektive Zinserlöse in Höhe von 50.000 Euro (= Alternativkosten).