Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » A » Alternativkosten

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Alternativkosten

Unter Alternativkosten (auch: Opportunitätskosten) versteht man in der in der Kostenrechnung die Erlöse, die einem Unternehmen bzw. einer öffentlichen Verwaltung bei mehreren Alternativen durch die Entscheidung für die eine Alternative und gegen die andere Alternative entgehen.

Unter die Alternativkosten fallen z.B.: kalkulatorische Mieten, kalkulatorische Zinsen.

Beispiel: Eine Stadt habe 1.000.000 Euro, die sie entweder auf dem Bankkonto zu 5% Zinsen anlegen kann (Alternative 1) oder die sie zum Bau eines Sportplatzes einsetzen kann (Alternative 2). Entscheidet sich die Stadt nun, Alternatie 2 durchzuführen, so muss sie dieser Alternative zusätzlich die Alternativkosten von Alternative 1 berechnen (d.h. 5% Zinsen von 1.000.000 Euro = 50.000 Euro). Hintergrund ist, dass Alternative 2 Kapital in Höhe von 1.000.000 Euro bindet. Hierdurch entgehen der Stadt aus kalkulatorischer Perspektive Zinserlöse in Höhe von 50.000 Euro (= Alternativkosten).

Siehe auch:
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger