Das Amortisationskonto ist im Kontext der
Schweizer Schuldenbremse ein Instrument, das sicherstellen soll, dass
Defizite im außerordentlichen Haushalt nicht zu einer Erhöhung der
Verschuldung führen.
Dem Amortisationskonto werden alle in der
Staatsrechnung ausgewiesenen außerordentlichen
Einnahmen und
Ausgaben gutgeschrieben bzw. belastet. Ausgenommen sind außerordentliche Einnahmen mit gesetzlicher
Zweckbindung und außerordentliche Ausgaben, die durch außerordentliche Einnahmen mit gesetzlicher Zweckbindung gedeckt sind. Diese werden nicht auf dem Amortisationskonto gebucht.
Fehlbeträge des Amortisationskontos sind innerhalb von sechs Jahren über den ordentlichen Haushalt auszugleichen.