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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anderskosten

Anderskosten sind eine Form von kalkulatorischen Kosten. Ihnen stehen in der Ergebnisrechnung Aufwendungen in anderer Höhe gegenüber, was in einer abweichenden Bewertung des Ressourcenverbrauchs begründet ist.

Beispiele: kalkulatorische Abschreibung, kalkulatorische Zinsen auf Fremdkapital.

Die Summe aus Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten ergibt die gesamten Kosten.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum