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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anhang

Der Anhang ist einer der Pflichtbestandteile des doppischen Jahresabschlusses. Zweck des Anhangs ist es, dazu beizutragen, dem Leser des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verschuldungs-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der jeweiligen öffentlichen Gebietskörperschaft zu verschaffen. Dieser Zweck wird erfüllt durch Angabe zusätzlicher Informationen, wie z.B. den verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Der zum Gesamt- bzw. Konzernabschluss einer Gebietskörperschaft zu erstellende Anhang wird als Gesamt- bzw. Konzernanhang bezeichnet.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger