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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Anhang
Der Anhang ist einer der Pflichtbestandteile des
doppischen Jahresabschlusses.
Zweck des Anhangs ist eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage einer öffentlichen Gebietskörperschaft. Dieser Zweck wird erfüllt durch Angabe zusätzlicher Informationen,
wie z.B. den verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
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