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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anlagegut

Ein Anlagegut (auch: Gebrauchsgut, Potentialgut) ist ein Wirtschaftsgut, das einem Unternehmen bzw. einer öffentlichen Verwaltung längerfristig zur Verfügung steht. Es wird planmäßig abgeschrieben. Anlagegüter werden dem Anlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanz zugeordnet.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen von Bundesländern und Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger