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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Anlagenbuchhaltung
Die Anlagenbuchhaltung umfasst Informationen über die im Zuge der
Inventur
erfassten Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens.
Zweck der Anlagenbuchhaltung ist vor allem die Bestimmung der
Abschreibungsbeträge.
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