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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Anlagendeckungsgrad 1
Der Anlagendeckungsgrad 1 ist eine Kennzahl, die anzeigt, inwieweit das Anlagevermögen durch Eigenkapital gedeckt ist.
Ein Anlagendeckungsgrad 1 von 50% bedeutet, dass das Anlagevermögen zu 50% mit Eigenkapital gedeckt ist. Wird ein Wert von 100% erreicht, so ist die goldene Bilanzregel im engeren Sinne erfüllt. Bei Unternehmen sollte der Anlagendeckungsgrad 1 normalerweise zwischen 60% und 100% liegen, damit finanzielle Stabilität gewährleistet ist. Einen allgemein anerkannten optimalen Bereich für den Anlagendeckungsgrad 1 gibt es noch nicht für Gebietskörperschaften, was u.a. an der z.T. erheblich abweichenden Vermögens- und Kapitalstruktur von Gebietskörperschaften im Vergleich zu Unternehmen und fehlenden Erfahrungswerten im öffentlichen Sektor liegt.
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