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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anlagendeckungsgrad 3

Der Anlagendeckungsgrad 3 ist eine Kennzahl, die anzeigt, inwieweit das Anlagevermögen und das langfristige Umlaufvermögen durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt ist.

Formel: Anlagendeckungsgrad 3

Ein Anlagendeckungsgrad 3 von 100% bedeutet, dass das Anlagevermögen, sowie das langfristige Umlaufvermögen zu 100% mit langfristig zur Verfügung stehendem Kapital (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. Ab einem Wert von 100% für den Anlagendeckungsgrad 3 ist die goldene Bilanzregel im weiteren Sinne erfüllt.

Wie auch beim Anlagendeckungsgrad 2 gilt, dass der Wert des Anlagendeckungsgrades 3 möglichst bei über 100% liegen sollte. Der Anlagendeckungsgrad 3 ist wertmäßig etwas kleiner als der Anlagendeckungsgrad 2.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen von Bundesländern und Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger