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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anlagenintensität

Die Anlagenintensität (auch: Anlagequote) ist eine Kennzahl, die das Verhältnis von Anlagevermögen zu Gesamtvermögen (= Bilanzsumme) abbildet.

Formel: Anlagenintensität

Die Anlagenintensität gibt Aufschluss darüber, wie hoch der Anteil des langfristig in der Gebietskörperschaft bzw. im Unternehmen gebundenen Anlagevermögens am gesamten Vermögen ist. Da mit einer hohen Anlagenintensität auch hohe fixe Kosten (z.B. Abschreibungen, Instandhaltungskosten) einher gehen, lässt eine hohe Anlagenintensität i.d.R. auch auf hohe Fixkosten in der Zukunft schließen. Man betrachtet die Anlagenintensität daher auch als Maß für die Anpassungsfähigkeit und Flexibilität des Bilanzierenden.

Eine Anlagenintensität von z.B. 75% würde bedeuten, dass 3/4 des Gesamtvermögens langfristig als Anlagevermögen im Unternehmen bzw. in der Gebietskörperschaft gebunden sind.

Die Geeignetheit der Kennzahl für die Steuerung öffentliche Gebietskörperschaften und insb. für Kommunen ist umstritten. Es wäre eher ungewöhnlich, wenn Kommunen aufgrund ihrer Aufgabenstellungen umfangreiches Kapital im eher flexiblen Umlaufvermögen binden würden.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen von Bundesländern und Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger