Die Anlagenintensität gibt Aufschluss darüber, wie hoch der Anteil des langfristig in der Gebietskörperschaft bzw. im Unternehmen gebundenen Anlagevermögens am gesamten Vermögen ist. Da mit einer hohen Anlagenintensität auch hohe fixe Kosten (z.B. Abschreibungen, Instandhaltungskosten) einher gehen, lässt eine hohe Anlagenintensität i.d.R. auch auf hohe Fixkosten in der Zukunft schließen. Man betrachtet die Anlagenintensität daher auch als Maß für die Anpassungsfähigkeit und Flexibilität des Bilanzierenden.
Eine Anlagenintensität von z.B. 75% würde bedeuten, dass 3/4 des Gesamtvermögens langfristig als Anlagevermögen im Unternehmen bzw. in der Gebietskörperschaft gebunden sind.
Die Geeignetheit der Kennzahl für die
Steuerung öffentliche Gebietskörperschaften und insb. für Kommunen ist umstritten.
Es wäre eher ungewöhnlich, wenn Kommunen aufgrund ihrer Aufgabenstellungen umfangreiches Kapital im eher flexiblen
Umlaufvermögen binden würden.