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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anlagenspiegel

Der Anlagenspiegel (auch: Anlagengitter) ist eine für doppisch buchende Gebietskörperschaften vorgeschriebene Übersicht, die Aufschluss über die wertmäßige Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens gibt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang beizufügen. Er wird i.d.R. in Form einer Tabelle erstellt.

Der Anlagenspiegel bildet, ausgehend von den ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AHK), die im betrachteten Geschäftsjahr realisierten Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, Zuschreibungen und Abschreibungen ab. Des Weiteren sind auch die kumulierten Abschreibungen im Anlagenspiegel auszuweisen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum