Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » A » Anlagevermögen (AV)

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Anlagevermögen (AV)

Das Anlagevermögen (AV) umfasst all diejenigen Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind dauerhaft dem Geschäfts- bzw. Verwaltungsbetrieb zu dienen (sog. Gebrauchsgüter).

Zum Anlagevermögen gehören z.B. Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge und das Infrastrukturvermögen.

Das Anlagevermögen wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Bilanz: Anlagevermögen

Gegensatz: Umlaufvermögen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger