|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Anlagevermögen (AV)
Das Anlagevermögen (AV) umfasst all diejenigen Vermögensgegenstände,
die dazu bestimmt sind dauerhaft dem Geschäfts- bzw. Verwaltungsbetrieb zu dienen (sog. Gebrauchsgüter).
Zum Anlagevermögen gehören z.B. Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge und das Infrastrukturvermögen.
Das Anlagevermögen wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.
Gegensatz: Umlaufvermögen.
|
|