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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anliegerbeiträge

Als Anliegerbeiträge bezeichnet man Beiträge, die von Anliegern zu entrichten sind, wenn diese eine Anschlussmöglichkeit an bestimmte öffentliche Einrichtungen erhalten.

Beispiele für Anliegerbeiträge sind: Abwasserbeitrag, Erschließungsbeitrag, Baukostenzuschuss für den Anschluss an das Trinkwassernetz, Baukostenzuschuss für Gasversorgungsanschluss.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum