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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Annahmeanordnung

Als Annahmeanordnung bezeichnet man eine Form der Zahlungsanordnung, bei der die Kasse einer öffentlichen Verwaltung angewiesen wird, Einnahmen bzw. Einzahlungen entgegen zu nehmen. Mit einer Annahmeanordnung ist auch die Vornahme der notwendigen Buchung verbunden. Eine Annahmeanordnung kann i.d.R. entweder in schriftlicher oder in elektronischer Form erfolgen.

Grundsätzlich gilt, dass eine Kasse eine Einnahme bzw. Einzahlung nur dann entgegen nehmen darf, wenn auch eine Annahmeanordnung vorliegt. Ausnahmen von dieser Regel sind in der jeweiligen Kassenverordnung geregelt.

Gegensatz: Auszahlungsanordnung.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum