Anordnungen für wiederkehrende Zahlungen (auch: Daueranordnungen) bezeichnen
Kassenanordnungen, die für periodisch (z.B. monatlich, quartalsweise, jährlich) wiederkehrende, im Vorhinein bereits feststehende Geschäftsvorfälle/Zahlungen erteilt werden. Die Höhe der jeweiligen Zahlungen bleibt bei Anordnungen für wiederkehrende Zahlungen gleich. Anordnungen für wiederkehrende Zahlungen können grundsätzlich eines oder mehrere
Haushaltsjahre betreffen. Anordnungen für wiederkehrende Zahlungen, die explizit nur für ein Haushaltsjahr ausgestellt werden, bezeichnet man auch als
Jahresanordnungen. Angeordnet wird der jeweils fällige Betrag, nicht der Jahresbetrag. Die Anordnung für wiederkehrende Zahlungen gilt fort, bis sie geändert oder aufgehoben wird.
Anordnungen für wiederkehrende Zahlungen dienen insbesondere dazu, die andernfalls durch regelmäßig neu auszustellende Kassenordnungen entstehende zusätzliche Arbeitsbelastung der betroffenen Mitarbeiter zu vermeiden, d.h. die Arbeitsbelastung zu vermindern.