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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anordnung für wiederkehrende Zahlungen

Anordnungen für wiederkehrende Zahlungen (auch: Daueranordnungen) bezeichnen Kassenanordnungen, die für periodisch (z.B. monatlich, quartalsweise, jährlich) wiederkehrende, im Vorhinein bereits feststehende Geschäftsvorfälle/Zahlungen erteilt werden. Die Höhe der jeweiligen Zahlungen bleibt bei Anordnungen für wiederkehrende Zahlungen gleich. Anordnungen für wiederkehrende Zahlungen können grundsätzlich eines oder mehrere Haushaltsjahre betreffen. Anordnungen für wiederkehrende Zahlungen, die explizit nur für ein Haushaltsjahr ausgestellt werden, bezeichnet man auch als Jahresanordnungen. Angeordnet wird der jeweils fällige Betrag, nicht der Jahresbetrag. Die Anordnung für wiederkehrende Zahlungen gilt fort, bis sie geändert oder aufgehoben wird.

Anordnungen für wiederkehrende Zahlungen dienen insbesondere dazu, die andernfalls durch regelmäßig neu auszustellende Kassenordnungen entstehende zusätzliche Arbeitsbelastung der betroffenen Mitarbeiter zu vermeiden, d.h. die Arbeitsbelastung zu vermindern.

Man unterscheidet im Kontext der Anordnungen für wiederkehrende Zahlungen zwischen:
- Auszahlungsanordnungen für wiederkehrende Zahlungen
- Annahmeanordnungen für wiederkehrende Zahlungen

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Anordnungswesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger