Das Anordnungswesens bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen der Verwaltung einer
Gebietskörperschaft, durch die der
Haushaltsplan ausgeführt, der
Zahlungsverkehr abgewickelt und Wertgegenstände verwaltet werden.
Basis des Anordnungswesens ist der
Grundsatz der Trennung von Anordnung, Ausführung und Prüfung. Die
Kassenanordnung wird von einer anordnungsberechtigten Stelle unterzeichnet
(Mittelbewirtschaftung). Die
Kasse hat diese Anordnung auszuführen. Aufgabe der
Rechnungsprüfung ist es, diese Vorgänge zu prüfen. Aufgrund des Grundsatzes der Trennung von Anordnung, Ausführung und Prüfung dürfen Bedienstete der Kasse sowie Bedienstete der Rechnungsprüfung i.d.R. keine Kassenanordnungen erteilen.