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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anordnungswesen

Das Anordnungswesens bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen der Verwaltung einer Gebietskörperschaft, durch die der Haushaltsplan ausgeführt, der Zahlungsverkehr abgewickelt und Wertgegenstände verwaltet werden.

Basis des Anordnungswesens ist der Grundsatz der Trennung von Anordnung, Ausführung und Prüfung. Die Kassenanordnung wird von einer anordnungsberechtigten Stelle unterzeichnet (Mittelbewirtschaftung). Die Kasse hat diese Anordnung auszuführen. Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, diese Vorgänge zu prüfen. Aufgrund des Grundsatzes der Trennung von Anordnung, Ausführung und Prüfung dürfen Bedienstete der Kasse sowie Bedienstete der Rechnungsprüfung i.d.R. keine Kassenanordnungen erteilen.

Unter das Anordnungswesen fallen insbesondere Zahlungsanordnungen, Buchungsanordnungen, Ein- und Auslieferungsanordnungen sowie Abgangs- und Zugangsanordnungen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Anordnungswesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger