Als Anpassungs- und Innovationsfähigkeit bezeichnet man einen
Handlungsmaßstab öffentlicher Verwaltungen. Unter dem Begriff
der Anpassungs- und Innovationsfähigkeit versteht man die Befähigung öffentlicher Verwaltungen, einzelfallabhängig neue Problemlösungen
entwickeln zu können. Die zu lösenden Probleme können ihren Ursprung hierbei in der Verwaltung selbst haben (z.B. Verwaltungsablauf
funktioniert nicht) oder von außen an die Verwaltung herangetragen werden (z.B. Problem eines Bürgers).