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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anpassungs- und Innovationsfähigkeit

Als Anpassungs- und Innovationsfähigkeit bezeichnet man einen Handlungsmaßstab öffentlicher Verwaltungen. Unter dem Begriff der Anpassungs- und Innovationsfähigkeit versteht man die Befähigung öffentlicher Verwaltungen, einzelfallabhängig neue Problemlösungen entwickeln zu können. Die zu lösenden Probleme können ihren Ursprung hierbei in der Verwaltung selbst haben (z.B. Verwaltungsablauf funktioniert nicht) oder von außen an die Verwaltung herangetragen werden (z.B. Problem eines Bürgers).

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger