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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Ansatzvorschriften
Bei den Ansatzvorschriften handelt es sich um Bestimmungen, die regeln,
ob eine potentielle Aktiv- oder Passivposition in der
Bilanz erfasst werden muss (Ansatzgebot),
darf (Ansatzwahlrecht) oder ein Ansatz nicht zulässig ist (Ansatzverbot).
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