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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Anschaffungspreis
Der Anschaffungspreis ist ein Teil der Anschaffungskosten
eines Vermögensgegenstandes. Er
entspricht i.d.R. dem brutto Rechnungsbetrag, also dem Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer.
Der netto Rechnungsbetrag ist lediglich im Falle der Vorsteuerabzugsfähigkeit anzusetzen.
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