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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anspruchsgruppen

Als Anspruchsgruppen (auch: Stakeholder, Interessengruppen) einer Organisation (z.B. Gebietskörperschaft, Unternehmen) bezeichnet man die Gesamtheit aller Personen, Personengruppen und Organisationen, die von den Belangen der Organisation betroffen sind, die Interesse an den Belangen dieser Organisation haben und/oder die Einfluss auf die Organisation ausüben können.

Anspruchsgruppen (der Verwaltung) einer öffentlichen Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune) sind z.B. (ehemalige, aktuelle und potenziell zukünftige) Bürger/Kunden, Wähler, private/öffentliche Unternehmen, Lieferanten, Versicherer, Pressevertreter, Gläubiger, Verwaltungsmitarbeiter, Verwaltungsspitze, politische Mandatsträger, andere Gebietskörperschaften, Lobby-Verbände, Wissenschaftler/Forscher, Parteien/Wählervereinigungen, Bürgervereinigungen, Non-Profit-Organisationen, internationale Organisationen, Beitrags-/Gebühren-/Steuerzahler, Gewerkschaften, Ausland etc.

Die Anspruchsgruppen können nach ihrer Zugehörigkeit zu der Gebietskörperschaft in interne und externe Anspruchsgruppen unterteilt werden (siehe unten).

Anspruchsgruppen der Verwaltung einer öffentlichen Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune)

Ferner kann unterschieden werden zwischen aktiven und passiven Anspruchsgruppen. Aktive Anspruchsgruppen vertreten aktiv ihre Interessen gegenüber der Gebietskörperschaft. Passive Anspruchsgruppen tun dies nicht ("schweigende Mehrheit"). Die Einflussnahme der Anspruchsgruppen kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Denkbar sind im Kontext öffentlicher Gebietskörperschaften z.B. die formelle Teilnahme an Beteiligungs-/Konsultations-/Anhörungsverfahren, das (informelle) Einwirken auf Entscheidungsträgern, die Einwirkung auf andere Akteure, die Meinungsäußerung über die Presse, die Teilnahme an Wahlen/Volksentscheiden etc.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger